momentan prüfen die Finanzämter im großen Stil die Versicherungsscheine über abgeschlossene Basisrenten (Rürup). Offenbar haben einige Versicherungsgesellschaften Fehler in ihren Versicherungsbedingungen, die zu einer Versagung der steuerlichen Förderung führen.
Was passiert nun, wenn ein Versicherungsnehmer davon betroffen ist und die Steuervorteile zurückzahlen muss?
komplette Stornierung des Vertrags, ohne finanzielle Nachteile für den Versicherungsnehmer möglich, weil wichtige, zugesicherte Eigenschaften nicht enthalten? Der Steuervorteil ist doch das Hauptverkaufsargument, wenn der fehlt, wären die meisten Verträge nie geschlossen worden.
Inhaftungnahme der Versicherungsgesellschaft für finanziellen Nachteil möglich? Immerhin hat die Versicherung diesen Vorteil versprochen, sogar damit geworben. Man unterstellt der Versicherung hier keine Absicht, aber genau deshalb erscheint es mir eine klare Haftungsgeschichte zu sein.
Rückwirkende Nachbesserung des Vertrags?
Wäre eine rückwirkende Änderung von Versicherunngsbedingungen überhaupt möglich?
Guten Tag Lawrence,
das ist alles Rätselraten. Eine Antwort wissen nicht einmal die
Richter, die demnächst den ganzen Quark auseinandernehmen müssen,
wenn die ersten Haftungs-, Schadenersatz-, Treu-und-Glauben- und was weiss ich noch für Prozesse anhängig werden. Die müssen sich nämlich auch erst mit dem einzelnen Fall und seinen Besonderheiten beschäftigen.
Gruß
Günther
Guten Tag Lawrence,
das ist alles Rätselraten. Eine Antwort wissen nicht einmal
die
Richter, die demnächst den ganzen Quark auseinandernehmen
müssen,
Hallo Günther,
Rürup ist (da wo es passt) kein Quark! Quark sind die UNWISSENDEN Verkäufer sowohl der Versicherungen (überwiegend bei den Strukturvertrieben) als auch (insbes.) bei den Banken!
UNWISSENDE Verkäufer sind in JEDER BRANCHE Quark!
Gruß cooler
P.S. Versuch ein bisschen mehr zu differenzieren und erwecke nicht immer einen PAUSCHALEN Eindruck - das ist, trotz deiner gepflegten Ironie, kein guter Stil!
Guten Tag Cooler,
nein R. ist für sich genommen kein Quark. So sollte das auch nicht verstanden werden. Die Fragen, weswegen einzelne Verträge oder Tarife
nicht den Erfordernissen für die sog. R.-Verträge entsprechen, ist
jedoch im Einzelfall kompliziert und kann im Vorfeld - dann, wenn
noch nicht klar ist, welche Details inwiefern strittig sind - als
undurchdringliche, zähflüssige Masse erscheinen. Quark eben.
So war es gemeint. Ich hoffe nur, dass der Fragesteller das richtig
verstanden hat.
Gruß
Günther
Guten Tag Cooler,
nein R. ist für sich genommen kein Quark. So sollte das auch
nicht verstanden werden. Die Fragen, weswegen einzelne
Verträge oder Tarife
nicht den Erfordernissen für die sog. R.-Verträge entsprechen,
ist
jedoch im Einzelfall kompliziert und kann im Vorfeld - dann,
wenn
noch nicht klar ist, welche Details inwiefern strittig sind -
als
undurchdringliche, zähflüssige Masse erscheinen. Quark eben.
So war es gemeint. Ich hoffe nur, dass der Fragesteller das
richtig
verstanden hat.
Gruß
Günther
Hallo Günther,
wieder mal perfekt gerade gerückt!!
Hallo Günther,
Rürup ist (da wo es passt) kein Quark! Quark sind die
UNWISSENDEN Verkäufer sowohl der Versicherungen (überwiegend
bei den Strukturvertrieben) als auch (insbes.) bei den Banken!
UNWISSENDE Verkäufer sind in JEDER BRANCHE Quark!
Gruß cooler
Hallo,
bitte keine Diskussion über Sinn und Zweck der Rürup-Verträge. Das ist hier nicht die Frage gewesen.
Nicht die Verkäufer sind in dem Fall die Unwissenden, sondern die Versicherungsgesellschaften selbst, die die gesetzlichen Regelungen nicht wortgetreu umgesetzt haben.
Vom einzelnen Versicherungsmakler erwarte ich dieses steuerliche Detailwissen gar nicht, vielmehr werden sie bei diesen Verfahren die ärmsten Schweine sein, weil sie die Ansprechpartner für die Kunden sind und sich, zu Recht, auf die Vertragsinhalte ihres Arbeitgebers verlassen haben.
Egal von welcher Gesellschaft, egal ob Strukturvertrieb, hier kann es wohl jeden treffen.
Günter, mir schwebte da vor allem die Prospekthaftung im Kopf herum, weil ja alle Versicherungsgesellschaften mit der Möglichkeit zur Steuerersparnis warben. Wenn aber ein Produkt eine zugesicherte Eigenschaft aus einem Prospekt oder aus der Werbung nicht hat, dann ist der Hersteller/Anbieter immer auf sehr dünnem Eis.
Guten Tag Lawrence,
das mag schon sein, aber von Prospekthaftung sprechen und eine
Prospekthaftung rechtskräftig durchziehen, sind verschiedene Welten.
Hundertschaften von Anwälten und Richtern können sich damit elegant jahrelang beschäftigen. Das meinte ich mit undurchdringlich und Quark.
Es gibt keine Musterabweichungen oder -fehler in den Verträgen sondern jeweils nur individuelles Prospekt- und Bedingungswerk.
So wie in harmlosen Zeiten kaum jemand diese Dinge durchblickt, kann
es auch bei Streit keine Hau-Ruck-Lösung geben.
Alles will belegt sein. Vorher gibts keinen Titel.
Verkompliziert wird die Sache dadurch, dass es neben den Unterlagen auch noch das gesprochene Wort gibt. Da kommen dann die Vermittlerschaft und deren Erfüllungsgehilfen ins Spiel. Je nachdem, wer wem was und weswegen zuordnet und Ersatz haben möchte, wird das Spiel dann alles - nur nicht einfacher.
Gruß
Günther