Fehlerhafter unfallaufnahmebogen = verfahrensfehle

Hallo liebe WWW-Experten,

angenommen bei der polizeilichen Unfallaufnahme wird auf dem Umfallbogen angekreuzt, dass eine unklare Sach- und Rechtslage vorliegt.
Laut des selben Berichts (Amtliches Dokument) hat Fahrer A keinen Schaden verursacht aber einen Schade an Fahrzeug A und Fahrer B hat Schaden Verursacht aber keinen Schaden an Fahrzeug B. Sprich auf dem Unfallbogen ist zwar ein Schaden vermerkt, aber keinen „Gegenschaden“. Auf dem Original der Polizei und der Kopie des gegners wurde dieser „Gegenschaden“ nachgetragen. Kann dies bei einem Bußgeldverfahrens als verfahrensfehler ausgelegt/deklariert werden?

Hallo

Kann dies bei einem Bußgeldverfahrens als
verfahrensfehler ausgelegt/deklariert werden?

Wo soll der Fehler im Bußgeld verfahren denn sein?
Ein solcher Fehler kann höchstens im Rahmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner von Bedeutung sein.

Gruß
smalbop

PS.: Wir sind nicht in den USA, wo man geständige Mörder freispricht, weil am Streifenwagen, mit dem man sie vom Tatort abtransportierte, der Blinker hinten links ausgefallen war.