Hallo liebe WWW-Experten,
angenommen bei der polizeilichen Unfallaufnahme wird auf dem Umfallbogen angekreuzt, dass eine unklare Sach- und Rechtslage vorliegt.
Laut des selben Berichts (Amtliches Dokument) hat Fahrer A keinen Schaden verursacht aber einen Schade an Fahrzeug A und Fahrer B hat Schaden Verursacht aber keinen Schaden an Fahrzeug B. Sprich auf dem Unfallbogen ist zwar ein Schaden vermerkt, aber keinen „Gegenschaden“. Auf dem Original der Polizei und der Kopie des gegners wurde dieser „Gegenschaden“ nachgetragen. Kann dies bei einem Bußgeldverfahrens als verfahrensfehler ausgelegt/deklariert werden?