im Mai kauften wir einen neuen Sichtschutz aus Holz (im Fachhandel, nicht im Baumarkt). Nach zwei Monaten waren die Bretter der Füllung nach unten gerutscht und es klaffte eine Lücke zwischen Rahmen und Füllung. Der Händler tauschte die Elemente gegen neue aus. Allerdings hatten wir die fehlerhaften Elemente zwei mal mit Holzschutzlasur gestrichen. Also möchte ich die Farbe (Kosten 35,50 €) vom Händler ersetzt haben. Dieser weigert sich.
Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Muss der Händler die Farbe bezahlen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
nein, schriftlich ist da nichts gelaufen, nur per Telefon.
Aber ich habe einen Lieferschein mit den neuen Elementen bekommen.
Da steht drauf: Warenaustausch, kostenlose Neulieferung ohne Berechnung.
Gibt der Händler damit nicht seinen Fehler zu?
Gruß Petra
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Ich bin kein Experte, jedoch schätze ich die Situation als sog. „Mangelfolgeschaden“ ein.
Ich würde die Rechnung im Original an den Händler schicken, mit einem Begleitschreiben, in dem Du den Vorfall noch einmal sachlich kurz darlegst und ihm eine Frist von ca. 2 Wochen zur Zahlung setzt. Mit dem zusätzl. Text: „Sollte die o. a. Frist fruchtlos verstreichen, werden wir ohne weitere vorherige Ankündigung rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“
(Angabe Deiner Bankverbindung nicht vergessen.)
Von beidem eine Kopie anfertigen für Deine Unterlagen.
Gruss …Melanie…
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