Folgender hypothetischer Fall:
Es gibt im BGB einen § der besagt, dass man fehlerhafte Kaufgegenstände bis zur Mangelfreiheit 2x nachbessern lassen muss, erst dann kann man eine Ersatzlieferung verlangen.
Doch verhält es sich auch so mit Medizinprodukten?
Ein Kunstherz (LVAD) hat Aussetzer und das System fährt aus ungeklärten Ursachen herunter. Die Firma konnte den Fehler nicht finden und möchte nun vorsichtshalber das Verbindungskabel (Driveline) zum Teil austauschen. Muss man diesem Versuch (der nicht ohne Risiko einher geht) stattgeben? Oder welche Rechte hat der Patient? Eine OP auf Verdacht durchführen zu lassen ohne das die Firma wirklich weiß das es an der Driveline ist doch nicht richtig, oder?
Danke und Gruß