Fehlgeburt in den 50er 60er Jahren

Ich hab mal eine Frage ich habe im Internet leider nichts zu dem Thema gefunden :weary:

Bei meiner Mutter gibt es bezüglich ihrer Geburt und der Taufe in den Dokumenten ziemlich viele Ungereimtheiten

Als Beispiel… angeblich mussten meine Oma und Opa wegen der Schwangerschaft mit meiner Mutter heiraten damals… es gibt auch Bilder wo meine Oma definitiv mit Hochzeitskleid schwanger ist

Meine Mutter soll angeblich auch die erstgeborene sein soweit ist ja auch alles in Ordnung ABER :sweat_smile:

Wir haben nun nach Jahren nach dem Tod meiner Oma und Opa das Stammbuch zu sehen bekommen Opa sagte auf dem Sterbebett zu meiner Mutter er wäre nicht ihr leiblicher Vater dann war er Tod

Im Stammbuch ist sie als erstgeborene drin und als Eltern sind Oma und Opa eingetragen nur die Hochzeit meiner Oma und Opa ist laut Stammbuch locker 1 Jahr vor Geburt meiner Mutter gewesen :sweat_smile:

Und in der Taufurkunde ist händisch was geändert worden :sweat_smile:

Nun unsere Frage mit was oder wem war Oma wohl schwanger und wo ist dann das Kind geblieben?

Gibt es bei einer Tod oder Fehlgeburt einen Totenschein?

Bzw. eine Schwangerschaft und der Verlust des Kindes ist doch auch sicher irgendwie dokumentiert oder ?

Die Aufbewahrungsfrist medizinischer Untzerlagen beträgt 10 Jahre. da wird nicht s mehr zu finden sein.
Es könnte höchstens sein, dass eine Taufe statt fand, dann müßte in dem Kirchenbuch wo die Taufe statt fand, darüber der Eintrag zu finden sein.
In der katholischen Kirche gibt es dazu auch das Taufbuch.


ramses90
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Welchen Jahrgang ist deine Mutter? Ab 1961 gab’s den Mutterpass, aber wenn der nicht vorliegt, wird’s schwierig. Und du schreibst im Betreff „50er 60er“, insofern passt das wohl eh’ nicht.

Na ja, Schwangerschaft könnte mit einer Fehlgeburt geendet haben.
Ich nehme an, Oma lebt auch nicht mehr?

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Jahrgang 1960

Aber wenn eventuell ihre Papiere gefälscht wurden warum auch immer dann eventuell in den späten 50ern

Ich werde mir glaube ich erstmal ne beglaubigte Kopie der Taufurkunde besorgen denn da wurde definitiv von Hand drinnen manipuliert warum auch immer

Leider beide nicht mehr am leben

Aber da stinkt irgendwas gewaltig.

Angeblich hat meine Oma noch vorm Tod ganz viele Dokumente verbrannt

Ich fürchte, da sind kaum noch Infos zu bekommen. So grundsätzlich bezüglich Ahnenforschung, auch wenn 1960 diesbezüglich sehr jung ist :slight_smile:, gibt es verschiedene Mailinglisten, die vom Verein für Computergenealogie gehostet werden:
https://list.genealogy.net/mm/listinfo

Je nach Gegend Deutschlands, aus der deine Mutter stammt, gibt es evtl. eine offene Mailingliste (Mitgliedschaft bei offenen Listen ist kostenlos, geschlossene Listen sind i. d. R. an Vereinsmitgliedschaft gebunden), bei der man dir evtl. Hinweise zur Recherche geben kann.

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Zunächst einmal ist es kein großes Problem die Vaterschaft für ein von einem Dritten gezeugtes Kind zu übernehmen, wenn der tatsächliche Vater nichts von seinem Glück weiß/nicht davon wissen will, und Mutter und annehmender Vater sich einig sind/dem angeblichen Vater das Kind untergeschoben wird und er auch bei vermuteter/späterer Kenntnis nicht tätig wird, kräht kein Hahn danach. Es gibt keine verpflichtenden Vaterschaftstests und es wird auch sonst nichts zur Frage der Vaterschaft von Amts wegen ermittelt. Kann also durchaus sein, dass Opa in Kenntnis anderweitiger Vaterschaft z.B. um die Mutter vor gesellschaftlicher Ächtung zu schützen, wissentlich eine tatsächlich nicht bestehende Vaterschaft anerkannt hat/dass man ihm die Vaterschaft untergeschoben hat, und er dies später herausgefunden hat, dies aber nicht thematisiert hat.

Die Sache mit einer möglichen Todgeburt muss man auf Basis der damaligen Rechtslage beurteilen, zu der ich auf die Schnelle auch nichts gefunden habe. Aber eine Meldung an das Standesamt ist auch heute erst ab 500g vorgesehen. Das mag damals noch eine andere Grenze gegeben haben. Auch die Bestattungsmöglichkeit/-pflicht ist erst vor nicht gar nicht langer Zeit in vielen Bundesländern neu geregelt worden. Mag also sein, dass damals im entsprechenden Bundesland keine für diesen Fall keine Bestattungsmöglichkeit/-pflicht gegeben war.

Alternativ kann man aber natürlich auch an eine Adoption denken, die ggf. nicht ganz freiwillig erfolgte. Wäre es denkbar, dass die Großeltern damals ggf. nicht in der Lage waren, das erste Kind angemessen zu versorgen? Aus so manchem Pflegschaftsfall hat man früher mit viel Nachdruck „im Kindeswohl“ Adoptionen gemacht. Das sind dann natürlich Dinge, die man in der Familie dann später nicht unbedingt mehr breit treten möchte, wenn es da um eigenes Verschulden an der Entnahme eines Kindes aus der Familie ging.

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