Fehlgeburt während des Mutterschutzes

Liebe www-ler,
mich würde folgende Frage interessieren:
Kollegin A wurde nur deswegen in der Probezeit weiterbeschäftigt, weil sie schwanger war (Mutterschutz). Nun erlitt sie eine Fehlgeburt, was der Vorgesetzte noch nicht erfahren hat. Ist sie damit wieder kündbar, selbst wenn die Probezeit vorbei ist?

Danke, Lisa

Hallo,

Ist sie damit wieder kündbar, selbst wenn die
Probezeit vorbei ist?

Zumindest hat sie keinen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz mehr. Ob sie jetzt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat, kommt drauf an, ob sie bereits länger als 6 Monate dort tätig ist und wie viele Mitarbeiter die Firma hat.

MfG

Danke für die schnelle Antwort!
Die Firma hat 13 Mitarbeiter und die Kollegin arbeitete seit 1. Mai 07 in diesem Unternehmen. Damit wären die 6 Monate um. Aber durch die geringe Anzahl der Beschäftigten sieht es wohl eher schlecht aus, oder?

Aber durch die geringe Anzahl der Beschäftigten sieht es wohl
eher schlecht aus, oder?

Kommt drauf an, was die Berechnung der Arbeitnehmer ergibt.

„Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer … sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.“ [bei mehr als 30 h/Woche zählt man dann 1,0 und Auszubildende zählen gar nicht dazu]

http://bundesrecht.juris.de/kschg/__23.html

Da müsste man dann halt mal rechnen, ob man auf mehr als 10 Arbeitnehmer mit der Rechnung kommt.