Hallo
hoffe ich bin hier richtig, habe auch schon die Suche benutzt und die FAQ
gelesen, habe aber noch nicht so die richtige Antwort gefunden.
Das Problem:
Käufer A hat beim Verkäufer B einen LCD-TV gekauft. Diesen hatte A dann wegen eines Defektes bei B zurückgegeben und B hat ihn daraufhin zur Reparatur eingeschickt. nach 7 Wochen hat A dann bei B angerufen was denn nun los ist. B meinte der TV wäre nicht mehr zu reparieren und der Hersteller schickt eine Gutschrift an B, die allerdings noch nicht eingetroffen ist. A sagte dann das er aber keine Gutschrift wolle sondern das Geld, was B aber strikt ablehnte.
Soweit ich weiss hat aber A das Recht auf auszahlung des Betrages und muss keine Gutschrift annehmen.
Meine Frage nun ist, was kann A den B vorlegen oder so, das B sich nicht rausreden kann. A will sich ja nicht im Laden ewig rumstreiten um sein Geld zu bekommen.
Hat A überhaupt das Recht auf Barauszahlung zu bestehen?
Falls B dann eine Nutzungsminderung ausweist, darf da die Reparaturzeit mitgerechnet werden oder nur die 6 Wochen die der TV wirklich in Betrieb war?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß Homer
)