Fehlleitung in Schmutzwasserleitung

Bei einem Einfamilienhaus ist seit dem Bau(37J. her) folgendes: Die Niederschlags, Grund- und Drainwasserleitung geht in die Schmutzwasserleitung.
Das ist schon bekannt gewesen, da der Straßenverlauf viel höher gelegt wurde ,als beim Bau der Häuser geplant.

Nun sollen das auf einmal sanieret/behoben werden. Das es nicht korrekt ist, ist bekannt, doch es wurde ja schon immer toleriert.
Vor 25J. wurde ein privates Gutachten erstellt, das Ergebniss damals mündlich an die Gemeinde gegeben und ebenfalls mündl. zugestimmt.

Wie ist hier die Meinung?

Hallo

Wie ist hier die Meinung?

Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf die Beibehaltung von rechtswidrigen Zuständen, besonders, wenn diese von Anfang an bestanden. Der, der einen Schwarzbau erstellt, soll nicht besser gestellt sein, als der, der um Erlaubnis fragt und dann einen abschlägigen Bescheid kriegt. Und selbst eine zwischenzeitige stillschweigende oder ausdrücklich erklärte Duldung des rechtswidrigen Zustands entfaltet keine unwiderrufliche Wirkung, sondern kann jederzeit zurückgenommen werden. Ganz abgesehen von der Frage, ob die Gemeinde überhaupt befugt war, eine solche Duldung wirksam auszusprechen - es geht hier nämlich um Gewässerschutz. Da ist nur die untere Umweltschutzbehörde bei der Kreisverwaltung entscheidungsbefugt.

Gruß
smalbop