Fehlstunden im Nebenjob

Hallo an Alle!
Eine Person arbeitet als Bedarfsassistentin für behinderte Menschen(400,-Euro-Job). Arbeitgeber ist ein fachbezogener Verein. Der Person werden 3 Kunden zugeteilt, die Arbeitszeit: 3 Wochentage mit eigentlich festen Stundenzahlen, die aber bei Bedarf mit den Kunden auch individuell abgesprochen werden können. Also eigentliche Wochenarbeitszeit: 7-8 Std. Wenn Kunde absagt, weil er z.B. in Urlaub- oder krank ist, gibt es keine Entlohnung. Arbeitgeber hält keine Ersatzkunden bereit, damit der Verdienst gesichert ist und zahlt auch keinen Durchschnitt. Ist das so rechtens? Auch bei Vollzeitkräften wird das so gehandhabt, was zur Folge hat, dass der Verdienst oft sehr knapp ausfällt. Arbeitsvertrag regelt das nicht, Betriebsrat gibt es nicht.
Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen???
Danke für Eure Einschätzungen und Antworten.
Gruß von GräfinR

Hallo,

Wenn ganz allgemein im AV. eines Minijobs keine Regelungen zur Arbeitszeit genannt werden, dann könnte von flexibler Arbeitszeit ausgegangen werden. ( es wäre lediglich bei der Beschäftigungsform eine Begrenzung nach oben gegeben )

Es ist recht verbreitet, das z.B. bei Minijobs eine variable Stundenzahl erreicht wird.
Das Wort „Bedarfsassistentin“ deutet besonders stark auf den beschriebenen Zustand hin. ( flexible Arbeitszeit )
Da könnte notfalls nach einem anderem Stellenangebot mit festen Arbeitstagen / Zeiten gesucht werden.

Bei Vollzeit wäre einerseits der genaue Inhalt des AV wichtig, Einstellungskriterien und ggf. auch Benennung eines möglichem Mantel -Tarifvertrages. Das kann also nicht so ins blaue herein beantwortet werden.

mfg

nutzlos