ich knoble aus reinem eigennutz hier an einem fall. vielleicht könnt ihr mal eure meinung abgeben.
typischer lehrbuchfall, leider habe ich keine befriedigende lösung dazu…
A klaut auf dem fussweg dem B die tasche. B rennt spontan hinterher und bricht sich bei einem sturz ein bein. ist die verletzung dem A zuzurechnen?
das buch meint, das die causa vorhanden, da B sich zum hinterherrennen herausgefordert fühlen muss UND das eigene riskiko (hinterherlaufen) nicht im groben missverhältnis zum zweck der verfolgung steht.
kann das als begründung reichen? m.E. muss doch der wert der tasche angegeben sein, oder? haette „handtasche“ dagestanden, würde ich sagen, okay wichtige papiere und ggf. börse drinn. wie sieht es eigentlich damit aus, das die entscheidung zum hinterherlaufen von B ausging? ist diese tatsache wirklich unbedeutend?
völlig unmaßgebliche Meinung dazu…
Wenn mir irgend-etwas geklaut wird, macht es doch eigentlich immer Sinn, den Dieb zu stellen und die Sache zurückzuerhalten. Auch in kleinen Dingen, um dem Dieb zu zeigen, dass man auch das nicht duldet.
Bibelzitat: Wer im Geringsten treu ist, wird auch in vielem treu sein.
Wer mir also eine billige leere Tasche klaut, wird mir auch meine Rolex und meine teure Laptop-Tasche mit Inhalt klauen…
bei der Prüfung der Ursache (causa) ist zu fragen, ob diese Handlung weggedacht werden kann, ohne dass das Ereignis/der Erfolg nicht auch wegfallen würde.
Also: Hätte sich B auch das Bein gebrochen, wenn A die Handtasche nicht geraubt hätte? Die Antwort liegt klar auf der Hand: nein!
B ist nur deshalb dem A hinterher gerannt, weil dieser die Handtasche geraubt hat. Und er hat sich das Bein gebrochen, weil er gerannt ist.
Der Handtaschenraub ist damit eindeutig eine wesentliche Ursache für den Erfolg (den Beinbruch).
Damit ist nur etwas über die Ursache gesagt worden. Inweiweit Rechtswidrigkeit und Schuld begründet sind oder sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche, das muß anhand der entsprechenden Theorien abgeprüft werden.
A klaut auf dem fussweg dem B die tasche. B rennt spontan
hinterher und bricht sich bei einem sturz ein bein. ist die
verletzung dem A zuzurechnen?
das buch meint, das die causa vorhanden, da B sich zum
hinterherrennen herausgefordert fühlen muss UND das eigene
riskiko (hinterherlaufen) nicht im groben missverhältnis zum
zweck der verfolgung steht.
Das klingt in meinen Ohren nach einer Schadensersatzklage bzw. Schmerzensgeldklage.
Beispiel: Wenn ein Opa einen jugendlichen hinterher rennen will… Das muss der Opa schon sehr fit sein, um von Annahme aus zu gehen: „… den hole ich ein!“
Der Opa kann auch behaupten: „… während des Kampf hingefallen zu sein…“
Es ist schwierig ohne ausreichende Beschreibung eine persönliche Meinung ab zu geben. Ich bin kein Jurist, aber weiss das zw. Recht haben und Recht bekommen Welten liegen können.