Hi, an alle!
Ich bin gerade mitten im FSJ und frage mich, ob ich Fehltage (wegen Krankheit) nachholen muss und ob es dann trotzdem noch als ersatz für den Zivildienst gilt. Danke schonmal im vorraus!
Hallo!
Ich war freiberuflicher Seminarleiter für einen großen FSJ-Träger in BW und kann Dir folgendes (ohne Gewähr, denn es kommt immer auch „darauf an“) sagen:
Wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hast, gilt das gleiche wie bei anderen Arbeitnehmer/innen. Krankeitstage müssen nicht „nachgeholt“ werden.
Bei Krankheitstagen während der Seminartage entschied über eine „Nachholpflicht“ die diensvorgesetzte Stelle.
Ich hatte immer wieder den Fall, dass in der zweiten oder dritten Woche FSJler/innen dazu kamen, weil sie andere Wochen verpasst hatten… aus diversen Gründen…
Gruß
Jogi
ok, danke =)