Fehltage in Beurteilung (AZUBI)

Hallo,

als azubi bekommt man ja Beurteilungen von jeder Abteilung in der man tätig war.
Ist es OK wenn in einer solchen Beurteilung Fehltage bzw Tage an denen der AZUBI krank war, zu erwähnen oder gar aufzulisten??

Oder sind für diese Beurteilungen nur die Arbeitsleistung, Engangment etc. relevant.

Gibt es auch ein Gesetz, Regel hierzu??

Vielen Dank
Patrick

Hallo,

als azubi bekommt man ja Beurteilungen von jeder Abteilung in
der man tätig war.
Ist es OK wenn in einer solchen Beurteilung Fehltage bzw Tage
an denen der AZUBI krank war, zu erwähnen oder gar
aufzulisten??

ich bin wirklich am rätseln, was hinter der Frage steckt. Die Krankheitstage sind im Unternehmen sowieso regestriert, dafür braucht es keine Beurteilung.
Mir fällt spontan nur ein Fall ein in dem es Sinn macht Krankheiten in einer internen Beurteilung zu erwähnen und da ist auch völlig in Ordnung: Wenn die Fehlzeiten so groß waren daß eine Beurteilung nicht oder teilweise nicht möglich ist, dann kann dies auch in der Beurteilung vermerkt werden. Dies wäre aber per se wertneutral…

Gruß Stefan

Hallo,

danke für deine antwort. Der sinn steckt darin, dass man die bewertung nach der ausbildung für die jobsuche verwendet :wink:

Also ist es nun ok das die in die Bewertung geschrieben werden oder nicht? Sagen wir mal wenn der anteil der krankheitstage

Hallo Pako

Es ist doch scheinbar nur eine „Beurteilung“ und kein Zeugnis. Da kann man seine „Beurteilung“ eben reinschreiben.
Warum sollte dazu nicht gehören, daß Du oft krank warst? Und wo sollte der Unterschied sein, wenn der „Beurteiler“ das nicht in den Text schreibt, sondern Deinem AG am Telefon sagt?

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Der sinn steckt darin, dass man die
bewertung nach der ausbildung für die jobsuche verwendet :wink:

Für die Jobsuche nach der Ausbildung wirst Du i.d.R. nicht die interne Beurteilung verwenden, sondern nach der Ausbildung ein - auf Wunsch qualifiziertes - Zeugnis erhalten. Damit darfst Du dann suchen :wink:

Als Arbeitgeber würde ich es mir verbitten, Beurteilungen, genauso wie andere Dinge, die in der Personalakte für interne Zwecke abgelegt sind, außerhalb des Betriebes zu verwenden.

Zur Beurteilung und dem, was damit zusammenhängt : Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zunächst einmal frei, ein Beurteilungssystem anzuwenden, das seinem Gusto entspricht, oder eben auch nicht. Will er eines verwenden und es existiert ein Betriebsrat, so hat letzterer ein Mitschnabelungsrecht bezüglich der Einführung und Anwendung.

Soll heißen : Existiert kein BR, darf der Arbeitgeber in die interne Beurteilung auch eine Statistik der Krawattenlänge aufnehmen. Dieses Recht endet erst da, wo ein Verstoß gegen die guten Sitten anfängt. Bei Krankheitstagen ist das mit Sicherheit nicht gegeben … zumal er diese eh dokumentiert / dokumentieren muss.

Gruß kw