Hallo.
Der sinn steckt darin, dass man die
bewertung nach der ausbildung für die jobsuche verwendet 
Für die Jobsuche nach der Ausbildung wirst Du i.d.R. nicht die interne Beurteilung verwenden, sondern nach der Ausbildung ein - auf Wunsch qualifiziertes - Zeugnis erhalten. Damit darfst Du dann suchen 
Als Arbeitgeber würde ich es mir verbitten, Beurteilungen, genauso wie andere Dinge, die in der Personalakte für interne Zwecke abgelegt sind, außerhalb des Betriebes zu verwenden.
Zur Beurteilung und dem, was damit zusammenhängt : Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zunächst einmal frei, ein Beurteilungssystem anzuwenden, das seinem Gusto entspricht, oder eben auch nicht. Will er eines verwenden und es existiert ein Betriebsrat, so hat letzterer ein Mitschnabelungsrecht bezüglich der Einführung und Anwendung.
Soll heißen : Existiert kein BR, darf der Arbeitgeber in die interne Beurteilung auch eine Statistik der Krawattenlänge aufnehmen. Dieses Recht endet erst da, wo ein Verstoß gegen die guten Sitten anfängt. Bei Krankheitstagen ist das mit Sicherheit nicht gegeben … zumal er diese eh dokumentiert / dokumentieren muss.
Gruß kw