Fehlüberweisung: Meinem Konto wurde eine Überweisung gutgeschrieben, die nicht für mich gedacht war. Welche rechtlichen Konsequenzen hat das und was muß ich tun

Bei Fehlüberweisungen spricht man von einer ungerechtfertigten Bereicherung, weil der (falsche) Empfänger ohne rechtlichen Grund in den Genuß des Geldeingangs kommt. Gem. § 812 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html hat der Auftraggeber der Überweisung einen Herausgabeanspruch (der im übrigen nach drei Jahren verjährt) ggü. dem unberechtigten Empfänger.

Da der Herausgabeanspruch auch eine Verzinsung beinhaltet, empfiehlt es sich, selbst tätig zu werden, d.h. bspw. das eigene Kreditinstitut anzusprechen, das sich an das Institut des Auftraggebers wenden wird, das wiederum den Auftraggeber benachrichtigen wird.

Sofern der Auftraggeber (oder der richtige Empfänger) den Fehler eher bemerkt, kann dieser die Rückbuchung veranlassen. Ist zwischen Gutschrift und dieser Rückbuchung ein Kontoabschluß erfolgt, kann der unberechtigte Empfänger gem. AGB der deutschen Kreditinstitute dieser Rückbuchung widersprechen, woraufhin ihm der Betrag wieder gutgeschrieben wird.

Dies ändert jedoch nichts am Herausgabeanspruch, der dann im Zweifel gerichtlich - d.h. mit den entsprechenden Kosten für den unberechtigten Empfänger - durchgesetzt werden wird.