Fehlüberweisung

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Person A erhält seit drei Monaten von einem Amt einen Betrag von 150€ überwiesen. Nach drei Monaten wundert sich Person A langsam und ruft beim zuständigen Amt an. Das Ergebnis: das Amt hat das Geld fälschlicherweise auf das Konto von Person A überwiesen.

Nun müsste Person A allerdings einen Direkt-Kredit aufnehmen , um das Geld wieder komplett zurück zu zahlen.

Muss Person A überhaupt das Geld zurück bezahlen?

Grüße,
Medusa

Hallo Medusa!

Person A erhält seit drei Monaten von einem Amt einen Betrag
von 150€ überwiesen. Nach drei Monaten wundert sich Person A
langsam…

…aber ist der Meinung, dass das in Ordnung sei, keine Unterschlagung, oder so, und dass sie das Geld mit vollen Händen ausgeben kann, ohne sich strafbar zu machen.

Nach DREI Monaten.

Leute gibts…

Grüße

Andreas

Ist keine Unterschlagung.

Das Geld muss trotzdem zurückgezahlt werden.

Levay

Weißt Du was…Monsieur…

Ich hatte, bevor ich schon gepostet hatte, zu meinem Freund „oh je, da werden dumme Kommentare kommen“.

Bist Du eigentlich Experte in diesem Gebiet oder suchst Du nur Posts, um Dich hier und da verbal zu ergießen?

Danke für die Antwort. Mich hat es rein rechtlich interressiert. Die „moralische“ Antwort war für mich klar:smile:

Grüße

Hallo!

Die Mitglieder dieses Forums, so auch ich, schreiben hier bekanntlich ohne Bezahlung, also „zum Spaß“. Ich schreibe mal hier mal da was, und achte MEISTENS darauf, dass ich nur antworte, wo ich Experte bin. MEISTENS schreibe ich ernst, manchmal auch scherzhaft, dann aber erkennbar. Und im Rechtsbrett MEISTENS juristisch, manchmal aber, man möge es mir verzeihen, moralisch. Und meine Beträge sind auch MEISTENS eine Hilfe, hoffe ich.

Wenn all das diesmal nicht der Fall war, bitte nicht böse sein!

Wenn „Herr A.“ es okay findet, 450,- Euro Steuergelder einzustecken, dann finde ich es eben okay, eine Bemerkung darüber zu machen.

Wenn nicht, entschuldige bitte.

Danke.

Grüße

Andreas

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Danke für die Antwort. Mich hat es rein rechtlich
interressiert. Die „moralische“ Antwort war für mich klar:smile:

Meine Antwort war auch rein rechtlich.

Levay

Es ging für Person A nicht darum irgendwas einzustecken! Und nach der moralischen Seite habe ich hier niemanden gefragt.

Dichte Deiner Wege.

1 „Gefällt mir“

Danke für den Gag!

-)

Hallo Levay,

Das Geld muss trotzdem zurückgezahlt werden.

Das habe ich erwartet, zumal es ja auch dem moralischen Empfinden entspricht.

Aber es stimmt doch, dass ich Waren, die ich unverlangt zugesandt bekomme, weder bezahlen, noch zurückschicken, noch aufbewahren muss, oder?
Gruß
Jette

Das Geld ist zurückzuzahlen. Das dürfte unter §812 bgb fALLEN.

Der Vergleich mit den unbestellt erhaltenen Waren ist hier nur bedingt anwendbar, und entgegen Deiner Aussage ist es so, dass man so eine Ware aufheben muss, man darf sie nicht einfach wegschmießen oder benutzen.

Amt anrufen, bestimmt ist eine Ratenzahlung möglich.

Jörg

Das Geld ist zurückzuzahlen. Das dürfte unter §812 bgb fALLEN.

Bestenfalls analog, wenn überhaupt - hier geht es um den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die Regeln der §§ 812 ff. sind nicht ohne weiteres anwendbar.

Der Vergleich mit den unbestellt erhaltenen Waren ist hier nur
bedingt anwendbar, und entgegen Deiner Aussage ist es so, dass
man so eine Ware aufheben muss, man darf sie nicht einfach
wegschmießen oder benutzen.

Oh doch, das darf man.

Levay