Fehlüberweisung verjährt?

Hi Leute!
Vor knapp 2 Jahren bekam ich eine Überweisung von ein paar hundert Euro aufs Girokonto. Dies geschah, wie sich nun herausstellte, infolge der „Wirren“ der damals durchgeführten Bankenfusion in unserem Landkreis.
Kürzlich, also knapp 2 Jahre später (!), „bat“ mich nun die Bank den Betrag zurückzugeben.
Das Archiv habe ich bereits studiert und entnehme daraus, dass man laut BGB zur Rückzahlung verpflichtet sei, die Fehlbuchung anzeigen hätte müssen, wenn man sie bemerkt hätte, und ggf. auch Zinsen bezahlen solle.
Was mich aber nun interessieren würde sind zwei Punkte:

  1. Ab wann ist solch eine Angelegenheit verjährt? Wie lange darf die Bank vergangene Fehlbuchungen zurückfordern?
  2. Die Bank schreibt in Ihren AGBs, dass alle 3 Monate ein Rechnungsabschluss erfolgt, welcher, wenn kein Einspruch erhoben wird, bindend ist. Seitdem sind 7 Rechnungsabschlüsse vergangen. Darf die Bank nach erfolgtem Rechnungsabschluss noch zurückfordern?

Gruß

Hallo Seppl,

  1. Ab wann ist solch eine Angelegenheit verjährt? Wie lange
    darf die Bank vergangene Fehlbuchungen zurückfordern?

Na mindestens 3 Jahre ab Ende des Jahres wo es passiert ist. Schau doch ins BGB §194ff

  1. Die Bank schreibt in Ihren AGBs, dass alle 3 Monate ein
    Rechnungsabschluss erfolgt, welcher, wenn kein Einspruch
    erhoben wird, bindend ist. Seitdem sind 7 Rechnungsabschlüsse
    vergangen. Darf die Bank nach erfolgtem Rechnungsabschluss
    noch zurückfordern?

Die Bank schreibt in Ihren AGB auch, dass du dich zu melden hast, wenn etwas auf dem Rechnungsabschluss nicht stimmt…
Letztendlich hat der Rechnungsabschluss keinerlei auswirkung auf die berechtigte Forderung.

Gruss Ivo

Hallo,

aus meiner Sicht darf die Bank Dir den Betrag nicht ohne Deine Zustimmung wieder belasten, die Fristen dafür sind längst abgelaufen. (Dürfte sie es, würde sie auch nicht fragen, sondern buchen)

Die Bank hat wahrscheinlich eine Anfrage der anderen Bank vorliegen, die das missglückt gebuchte Geld zurück haben will und versucht, denen zu helfen, in dem man fragt und um Zustimmung bittet.

ABER: Du musst das Geld zurückgeben, das folgt nicht aus Deinem Vertrag mit der Bank, sondern aus §812 ff. BGB, wonach man das wieder rausgeben muss, was man ohne Rechtsgrund erlangt hat. Eine Ausnahme ist die so genannte „Entreicherung“, wenn man das Erlangte nicht mehr hat, muss man es auch nicht mehr herausgeben. Das gilt allerdings nur dann, wenn man nicht erkennen konnte, dass einem der Betrag nicht zustand. Da auf dem Auszug normalerweise der Auftraggeber steht, braucht man schon gute Argumente.

Also: Zustimmung zur Rückbelastung geben, um ein gerichtliches Herausgabeverlangen zu vermeiden, und das ist teuer.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ich muss mich schon sehr wundern. Was machst Du Dir Gedanken über Verjährung, Anzeigepflicht, Rechnungsabschluss usw.? Du hast irrtümlich Geld erhalten, das Dir nicht gehört! Wenn Du schon nicht den Anstand hattest, es zurückzugeben, als der Fehler passierte, dann tu es wenigstens jetzt, wo man danach fragt!

Hallo,

aus meiner Sicht darf die Bank Dir den Betrag nicht ohne Deine
Zustimmung wieder belasten, die Fristen dafür sind längst
abgelaufen. (Dürfte sie es, würde sie auch nicht fragen,
sondern buchen)

natürlich darf sie (vgl. AGB). Allerdings kann der Kunde - sofern zwischenzeitlich ein Rechnungsabschluß erfolgt ist - der Rückbuchung widersprechen. Dann wird das KI den Rechtsweg einschlagen.

Gruß
Christian