Fehlüberweiung behalten?

Hallo zusammen,
ich hab mal eine kleine Frage:

Wenn man in der Weihnachtshauptsaison drei EU-Überweiungen auf ein Geschäftskonto gebucht bekommt (Gesamtbetrag ca. 2500.- Euro) und dann versucht herauszufinden wo das Geld herkommt und auf eine große Versicherunsggesellschaft trifft mit der man absolut noch nie etwas zu tun hatte - wie soll man reagieren?

Danke für die Antworten
Kai

Hallo Kai,

bei einem Privatkonto könnte ich die Frage ja noch verstehen, aber bei einem Geschäftskonto?`Da bringt dir so was doch die ganze Buchhaltung durcheinander…

Die Versicherungsgesellschaft hat in jedem Falle einen Herrausgabeanspruch (§812 BGB) gegen den Inghaber des Konto’s. Also wäre ich vorsichtig mit dem „einsacken“ des Geldes.

Warum nicht dann gleich den richtigen Weg gehen und seiner Bank mitteilen, dass man hier Geld bekommen hat das einem nicht gehört?

Gruß Ivo

moin,

ich wuerde die versicherung kontaktieren und hinterfragen, was das fuer geld ist - wenn es mir nicht zusteht, dann wuerde ich es zurueckueberweisen.

denn irgendjemand anderem wird bald dieses erwartete geld fehlen, die versicherung wird feststellen, dass es fehlgeleitet wurde und es berechtigt zurueckfordern.

mein antwort haette ggfls anders ausgesehen, wenn an den paar piepen noch 4-5 nullen drangehangen haetten…

gruss
khs

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Hallo Kai,

behalten - ja!
ausgeben - nein!

ich habe mal über 8 Monate hinweg monatlich einen Ratenbetrag über je 225,- von einer Frau Mustermann erhalten abgehend von einem Konto bei der City-Bank.
Meine Bank konnte in dem Fall nichts machen.
Meine Nachforschung bei etlichen Citybanken mit dem BLZ-Bereich Berlin brachte nur schleppend zutage, dass die Frau nicht mehr in Berlin sondern in xyz wohnt, mehr dürfen sie mir nicht sagen.
Meine Recherche im Telefonbuch brachte dann über 20 Frau Mustermänner in dem vermuteten Bereich, von denen Nummern ich einige anrief, dann aber resignierte.

8 Monate später wurde das Geld wieder von der Citybank zurückgebucht - fertig war die Laube.

Also, selbst wenn du es ausgibst (was ich dir nicht rate), kann es wieder zurückgebucht werden.

Gruß Finus

Hallo,

behalten - ja!
ausgeben - nein!

ich habe mal über 8 Monate hinweg monatlich einen Ratenbetrag
über je 225,- von einer Frau Mustermann erhalten abgehend von
einem Konto bei der City-Bank.
Meine Bank konnte in dem Fall nichts machen.
Meine Nachforschung bei etlichen Citybanken mit dem
BLZ-Bereich Berlin brachte nur schleppend zutage, dass die
Frau nicht mehr in Berlin sondern in xyz wohnt, mehr dürfen
sie mir nicht sagen.
Meine Recherche im Telefonbuch brachte dann über 20 Frau
Mustermänner in dem vermuteten Bereich, von denen Nummern ich
einige anrief, dann aber resignierte.

8 Monate später wurde das Geld wieder von der Citybank
zurückgebucht - fertig war die Laube.

Hallo,

der Fall gibt mir einige Rätsel auf. Wie konnte die Citybank Geld zurückbuchen von einem Konto, auf das sie überwiesen hat ?

Gruss Günter

Hi,

der Fall gibt mir einige Rätsel auf. Wie konnte die Citybank
Geld zurückbuchen von einem Konto, auf das sie überwiesen hat
?

das kann eine Bank ja, nur muss der Kontoinhaber zustimmen, dass das Geld wieder zurückgebucht wird.

ich habe mal über 8 Monate hinweg monatlich einen Ratenbetrag
über je 225,- von einer Frau Mustermann erhalten abgehend von
einem Konto bei der City-Bank.
Meine Bank konnte in dem Fall nichts machen.

Wenn ich das lese gehe ich davon aus, dass der Kontoinhaber hier zugestimmt hat, dass das Geld wieder zurückgebucht wird.

Liebe Grüße
Sue

Kriegt man dafür eigentlich Finderlohn?
Weil im Grunde genommen,hatt die Versicherung das Geld verloren und Kai hatts gefunden.
Geht sowas?

Hi,

das kann eine Bank ja,

aber nur die Bank des Zahlungsempfängers, ganz sicher nicht die Bank des Auftraggebers. Die kann die Bank des Zahlungsempfängers nur freundlich bitten, für sie tätig zu werden, was in diesem Fall wohl auch passiert ist.

nur muss der Kontoinhaber zustimmen,
dass das Geld wieder zurückgebucht wird.

Stimmt so auch nicht. Die AGB berechtigen die Bank zunächst einmal, die Zahlung zu stornieren. Sofern zwischenzeitlich ein Rechnungsabschluß erfolgt ist, kann der Kunde dem Storno allerdings widersprechen (was ihm letztlich nicht viel nützen wird, aber das steht auf einem anderen Blatt). Eine Zustimmung des Kontoinhabers ist also nicht erforderlich.

Gruß,
Christian

Kriegt man dafür eigentlich Finderlohn?
Weil im Grunde genommen,hatt die Versicherung das Geld
verloren und Kai hatts gefunden.
Geht sowas?

Nein. Finderlohn bezieht sich nur auf bewegliche Sachen. KOntoguthaben gehören nicht dazu.

Gruß,
Christian

Hi!

Nein. Finderlohn bezieht sich nur auf bewegliche Sachen.
KOntoguthaben gehören nicht dazu.

Aber evtl. anfallende Buchungsgebühren darf man doch abziehen, oder?

LG
Guido

Hallo,

Nein. Finderlohn bezieht sich nur auf bewegliche Sachen.
KOntoguthaben gehören nicht dazu.

Aber evtl. anfallende Buchungsgebühren darf man doch abziehen,
oder?

naja, wenn man es so betrachtet, hat man ja nur den Betrag als (unberechtigten) Vermögenszuwachs erhalten, der nach Abzug der Gebühren übrig blieb.

Gruß,
Christian

off topic
Hi!

Ich frage nur, weil es zu meinen Citibank-Kunden-Zeiten (oder war das gar noch KKB?) mal einen ähnlichen Fall gab, und ich mich seinerzeit zwar über die Gebühren aufregte, selbige aber nicht reklamierte…

LG
Guido