Fehlurteil im Nachhinein richtig

hallo!

Jemand wird wegen Mordes an seiner Frau verurteilt und sitzt die gesamte Strafe ab.
Dieses Urteil war jedoch ein Fehlurteil, seine Frau war untergetaucht und er hatte sich nicht umgebracht.
Nachdem der Verurteilte nach 12 Jahren jedoch aus dem Gefängnis freikommt, bringt er seine Frau nun tatsächlich um.

Kann er für diese Tat bestraft werden? Oder hat er die Strafe wegen Mordes an seiner Frau schon abgesessen?

Gruß
Paul

Hallo,

ich nehme an es kommt zu einer erneuten Anklage, da der Tatvorwurf sich bestimmt verändert hat (oder hat er sie genau so umgebracht wie damals angeklagt? wohl kaum.). Außerdem stimmen weder Tatzeitpunkt noch Szenario, noch Motiv. Zudem dürfte der Mann auch Schadenersatz für die zu unrecht erlittene Haft von 12 Jahren bekommen haben.

Grüße
Jessica

Hallo,

Dieses Urteil war jedoch ein Fehlurteil, seine Frau war
untergetaucht und er hatte sich nicht umgebracht.

Tote können ja auch keine Strafe absitzen…

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Nein, man kann nicht „auf Vorrat“ einsitzen.

Jo

Hallo,

hier gibt es einen Film zu genau diesem Thema

http://www.imdb.de/title/tt0150377/

und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmord_(Film)

sind die Hintergründe,als auch die Antwort auf Deine Frage.

Grüße von Oscara

/t/unschuldig-im-gefaengis-tat-im-nachhinein-begehe/…

/t/mord–5/6520384/10

/t/die-klassische-frage/5473847/2

/t/mord/2426685/31

Hi;

er hatte sich nicht umgebracht.

War wohl dann im Urteil so verankert?

„Sie werden zu einer Haftstrafe verurteilt und sofern sie sich nicht umbringen, nach 12 Jahren aus dieser entlassen…“

*gg*
VG René