Fehlurteil oder ?

ich will keine Rechtsauskunft haben…

Manta Mantamann ·
beschwerde bei Fehlurteil …!!
hallo an alle
ich mache gerade auch so was duch…hatte ein Verkersunfall…
ich war das dritte fahrzeug ( mit motorroller ) die zwei anderen waren pkw´s…und so wars…
wir befuhr eine nebenstrasse als plötzlich das erste fahrzeug ohne ersichtlichen grund eine voll bremsung macht bei ca.50 km/h…das das zweite fahrzeug konnte geragde noch links am verursacher vor bei…und dann hatte ich 2 bremslichter vor mir ( ca.2 meter ) und um nicht auf zu fahren habe ich gebremst…da bei bin ich zum sturtz gekommen.der verursacher fuhr dann noch ca. 10 - 12 meter weiter bevor er angehalten ist… als ich wieder stand habe ich den verursacher gefragt warum er das gemacht hat…stammelt er irgend was (???) was keiner verstand…dann drehte er sich um und fuhr weg ( fahrerflucht )…nach 3 monaten hatte er einen zeugen…( er habe gebremst um ein postauto vor bei zu lassen ).
als der gerichts termin war konnte sich der zeuge an nichts mehr errinnern…was aber noch nicht fest stand bei der verhandlung …war das duch den un…fall ich erheblich schwrere schäden da von getragen habe…was zwar zu protokoll kamm aber nicht mit in die verhandlung floss…so wurde mir nur 375 euro schmerzengeld zugesprochen. ich habe denn noch gewonnen.
recht bekommen …25/75%…ich wurde drei tage nach dem urteil operrirt ( not op ) ich stand vor einer querschnitzlehmung …ich habe nach meimer op dann meinen anwald auf gesucht und ihn gesagt das ich mit dem urteil nicht zu frieden bin … er sagte nur da können wir nichts mehr machen…da das schmerzengeld nur 375 euro ist ( bei 500 euro ) hätte man noch was machen können…

jetzt kommt es erst…

die versicherung des verursachers gin in berufung ( mir wurde es ja nicht mehr gestattet )…mein anwald dann jetzt können wir was machen … als erstes erst mal auf 100% und das schmerzengeld sollte dann das gericht neu feststellen…so machte er mir hoffnung…auf gerechtigkeit…dann kamm das schreiben wann es losgehen solte mit der berufungsverhandlung ( von meinen anwald ) und er möchte mich noch mal sprechen und ich solle bei der verhandlung mit da bei sein…allso machte ich gleich ein termin beim anwald…war ich erstaund als da plötzlich ein anderer anwald auf mich zu kamm und sagte das mein anwald jetzt keine zeit habe…darum sprechen wir jetzt…kurze besprechung was er so vor habe und das ich da bei sein solle…ok sagte ich mache ich doch…dann sagte er noch wir bekommen das schon hin und wenn sich was endern sollte meldt sich mein anwald dann… allso bin ich da von aus gegeangen das mein anwald oder sogar beide zu den gerichts termin kommen…
am tag der verhandlung hild ich ausschau nach meinen anwald …hm nichts zu sehen …als ich dann den anderen anwald sah ich gin auf ihn zu und er sagte er vertrete mich dann heute…dann gin er noch mal duch was er machen würde…und er sagte dann zu mir…ich soll nichts sagen ausser der richter stelle mir eine frage…ok sagte ich dann…
dann begann die verhandlung… und ich dachte was redet der richter da…der sprach immer von das ich über reagiert habe beim bremsen …da ja der verursacher 10 - 12 meter vor mir war…!!..und ich hätte den sicherheitsabstand nicht eingehalten…ich dachte hallo wo bin ich den da…ich wurde doch aus gebremst ich kamm zu fall ich bin doch verletzt…es war da keine rede mehr da von das der verursacher schuld habe sondern ich… mein anwald brachte mal zwei wörter raus und wurde so gleich nieder gemacht…dann der anwald vom verursacher auch noch von ober drauf …ich stelle den antrag auf 100% der schuld an den kläger…ich war baff…ich schuld…nee das kann doch nicht sein dachte ich noch…und schon war die verhandlung duch…ich verlor…
mein anwald noch zu mir da gegen gehen wir vor …und ich das hoffe ich doch das ist ja ein fehlurteil…ja sagte mein anwald…das war das letzte was ich von meinen anwald hörte…dann kamm ein schreiben das nichts mehr geht und ich da mit leben muss…ich soll mit ein fehlurteil leben…
total verdrehte tatsachen…der verursacher fuhr ja noch 10 - 12 meter weiter…und nicht wie der richter sagte… er war ja 10 - 12 meter vor mir und des wegen habe ich ja gebremst…das ja nicht richtig…
ich bekomme heute teilerwerbstrente…bin an der rechten hand und rechten bein gelehmt…
ps
das berufungsgericht besser die richter habe ich angeschrieben das ich mit dem urteil nicht einverstanden bin…anwort…zukentniss genommen…aber es geht nichts mehr da es ja in zweiterinstands war…lg-kiel
dann habe ich noch das olg-schleschwig angeschrieben was soll ich schreiben…das gleiche…

wenn vor der ersten verhandlung ich gewust hätte wie schwer meine ferletzung ist wehr auch das schmerzengeld höher angesetz wurden vom anwald
wenn das gericht bei der ersten verhandlung die ankündigung nicht nur zur kenstniss genomen hätte…das ich eine op vor mir habe wegen dem unfall…hätte sie die verhandlung auch verschieben können…
aber schlümmer finde ich noch das jetzt jeder richter …anwald sich das urteil zu grunde nehmen kann…

ich würde gehrne weiter machen da mit das nicht geschechen kann nur weiss ich nicht wie und was das kosten kann…da ich ja auch kein geld habe…müste ich ja dann ein spenden aufruf machen…ich weis auch nicht ob es langt wenn man 50000 - 200000 bitt schreiben auf wiederauf name hilft.
ich endschuldige mich für die schreibfeler.

Hallo,

nach meiner laienhaften Rechtsauffassung gelten hier - für alle Beteiligten - die §§ 1, 3, 4 StVO.
Dass diese zu Deinen Ungunsten ausgelegt werden (müssen), ist mir fast klar. Zwar ist das unnötige Abbremsen verboten, aber bei entsprechender Vorsicht, vernünftiger Geschwindigkeit und korrektem Abstand ist ein solcher Unfall (ohne Überreaktion von Dir) nahezu ausgeschlossen.

Zum Anwalt: Wer bezahlt den? Du? Dem Verein würde ich sauber auf den Hut steigen, wenn sie so mit Dir umgehen, scheint ja eine Kanzlei zu sein, die gerade den schickt, der wirklich gar nichts besseres zu tun hat.
Falls der Anwalt gerichtlich bestellt wurde (Pflichtverteidiger), hast Du zwar noch immer ein Recht auf korrekte Vertretung, aber hier muss man natürlich denjenigen gegenüber, die ihrem Anwalt deutlich mehr zahlen, zurückhaltender sein.

Meine Meinung. Auch wenn es mir ob Deiner erheblichen Verletzungen leid tut.

Grüße
formica

ich will keine Rechtsauskunft haben…

Was willst du überhaupt, ist mir irgendwie nicht klar geworden?

Du hast nicht genügend Abstand gehalten und bist daher bei deiner
Notbremsung gestürzt, dein Problem.

Sag nicht das machen doch alle, das mag zwar sein aber jeder macht es
auf sein eigenes Risiko und braucht sich nicht beschweren wenn es dann
schief geht.

ich endschuldige mich für die schreibfeler.

Wenn du in diesem Stil an das Gericht geschrieben hast wundert mich
nichts, wenn jemandem etwas wirklich wichtig ist sollte man die
Mühe aufbringen sein Anliegen angemessen mitzuteilen.

Der Plem

Hallo,
ich will keine Rechtsauskunft geben, nur meine Gedanken dazu äußern.
Zitat:
StVO § 3 Geschwindigkeit
1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Aus obigen ergibt sich die Abstandsregel.
Wer seinen Fahrstil nicht so wählt, dass ohne sich und andere in Gefahr zu bringen anhalten kann, hat selbst einen Fehler gemacht.

Ich möchte nicht klugscheissen oder moralisieren, sondern darauf abstellen, dass nicht immer nur die Anderen Schuld sind.
Rumburak

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Hallo !

Verletzung tut mir leid für Dich,aber gelacht habe ich trotzdem !

Tempo 50 km/h und „ca. 2 m Abstand“ ,und da beschwerst Du Dich noch über eine Teilschuld ?
Und ob der ohne Grund gebremst hatte,ist egal(wahrscheinlich hatte er einen Grund),oder kannst Du in dritter Reihe,alles übersehen,was vorne passiert ?
Warum konnte denn der Vordermann noch ausweichen ?
Der hatte wohl mehr Abstand eingehalten als Du.

MfG
duck313

hm
ich sehe es aber auch so, das da was nicht richtig ist im urteil,
wenn da im ersten urteil, da von aus geht das der verursacher 10 - 12 meter nach dem fall stand, allso nach seiner bremsatake,
dann kann man nicht im 2 urteil da von aus gehen das es vor dem fall noch 10 - 12 meter endfernd ist.
mit dem abstand , wenn 3 fahrzeuge hinter einander fahren und das erste eine voll bremsung macht, und das 2 fahrzeug doch vor bei kommt,
heißes nicht das dann da noch genügend abstand ist um auszuweichen, wenn der 3 fahrer mit ca 50 km/h auf ein stehendes fahrzeug zu fährt.
das müste ja eigendlich ein gutachter feststellen.

ps

wenn es keine möglichkeit besteht gegen das urteil vor zu gehen,
würde ich es mit den medienen ( tv und tages zeitung ) versuchen.
ich denke mir wenn ein politiker für seine fehler ein stehet.
warum sollte es ein richter nicht auch können.

recht bekommen …25/75%…ich wurde drei tage nach dem urteil
operrirt ( not op ) ich stand vor einer querschnitzlehmung

Eine Not-OP über drei Monate nach diesem Unfall, aber verursacht DURCH diesen Unfall? Seltsam.

dann begann die verhandlung… und ich dachte was redet der
richter da…der sprach immer von das ich über reagiert habe
beim bremsen …da ja der verursacher 10 - 12 meter vor mir
war…!!.

Hast du doch auch. Entweder das, oder der Abstand war zu gering.

Bei Tempo 50 hat man 25m zum Vordermann.
Und zu dessen Vordermann nochmal deutlich mehr.
Da man aus Tempo 50 nach 10m Bremsweg und 17m Reaktionsweg stehen kann, hätte das selbst ausreichen müssen, wenn der ganz vorne fahrende nicht bloß voll gebremst hätte, sondern abrupt angehalten wäre, zum Beispiel durch eine Betonwand, die ihm in den Weg gesprungen ist.

wenn das gericht bei der ersten verhandlung die ankündigung
nicht nur zur kenstniss genomen hätte…das ich eine op vor mir
habe wegen dem unfall.

Ankündigung einer NOT (?) OP?

Fakt ist:
Wer grundlos bremst, hat zumindest eine Teilschuld.
Beweise mal die Grundlosigkeit…

Wer auffährt, hat dagegen fast immer Schuld. (Bitte das „fast“ beachten!).

hallo xstrom
danke für dein kommentar.

als erstes mal habe ich nie geschrieben das irgend jemand auf gefahren ist.
ich habe den sicherheitsabstand auch nicht unterschritten.
ich habe auch nicht überreagiert beim bremsen.

Geschwindigkeit: 50 km/h
Reaktionsweg: 15 Meter / sec
Bremsweg (normal): 25 Meter
Bremsweg (Gefahrenbremsung): 12,5 Meter
Anhalteweg: 40 Meter
Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 27,5 Meter

der verursacher ist ja nach dem ich zu fall kamm noch 10 - 12 meter weiter gefahren, und das gericht geht da von aus das ich gebremst habe weil er ja noch 10 - 12 meter von mir wech war.
und das ist ja nicht richtig.
ps
erst duch lesen und dann endscheiden … das konnten die richter auch nicht…meine meinung…

Hallo Steven,

ich habe von Medizin keine Ahnung und weiß daher nicht, ob es möglich ist, dass Deine Not-OP 3 Monate nach dem Unfall tatsächlich eine Spätfolge Deines Sturzes sein kann.
Daher glaube ich Dir das und es tut mir aufrichtig leid, was Dir passiert ist.

Von juristischen Dingen habe ich auch kaum Ahnung, jedoch weiß ich, dass Gerichtsverhandlungen und die Urteile mitunter auf den Laien sehr befremdlich wirken können und auch sehr kurz sein können.
Habe mal auf der Arbeit eine kleine Dummheit begangen und zur Verhandlung knapp 30 Blatt Ausdrucke und Notizen zum Fall mitgebracht um gut vorbereitet zu sein. Letztendlich dauerte die gesamte Verhandlung 10 Min. und mir wurden nur 2 Fragen gestellt, meine Unterlagen kamen überhaupt nicht in Betracht.
Daher verstehe ich Deinen Unmut deswegen.

Was mir allerdings aufgefallen ist:

das das zweite fahrzeug konnte geragde noch links am verursacher vor
bei…und dann hatte ich 2 bremslichter vor mir ( ca.2 meter )

Ich gehe jetzt mal von einem 50ccm Roller aus. Das würde bedeuten, dass Du mit Vollgas gefahren bist, was ja normal ist mit einem 50er bei 50km/h.

Aber was hast Du gemacht als das zweite Fahrzeug nach links ausgewichen ist?
Hinterhergeschaut und noch kein Gas weggenommen?

Wenn man die Gefahrensituation richtig erkennt, nimmt man in so einem Fall das Gas weg und beginnt mit dem Bremsvorgang. Wenn ein Fahrzeug plötzlich und unerwartet nach links ausweicht, dann sollte das als entsprechende Gefahrensituation erkannt werden.
Die von Dir erwähnten 2 Meter Abstand zum Bremsenden sind natürlich von Dir geschätzt, das ist klar. Aber es zeigt meiner Meinung nach, dass Du offensichtlich zu spät oder nicht richtig reagiert hast oder zu dicht aufgefahren bist.

Ich bin früher bevor ich mein erstes eigenes Auto hatte sehr viel 50er gefahren und mittlerweile habe ich wieder eine 50er um zur Arbeit zu fahren.
Leider erwische ich mich selbst oft genug dabei, dass ich mit dem Ding viel zu dicht auffahre, während mir das im Auto fast nie passiert. Auch bei anderen Rollerfahrern sehe ich dieses Verhalten sehr oft.

Vielleicht hast Du Dich ja auch nur ungünstig ausgedrückt, aber - sorry! - für mich klingt es danach.

Grüße und trotzdem alles Gute
Tommie