Fehlverhalten GS-amt

Kurz zum sachverhalt:

Lebt ein GS-(grundsicherung) bezieher in einer mietwohnung, werden der mietzins und die nebenkosten (abwasser-, müllabfuhr-, hausreinigungskosten usw.) bei der berechnung seiner GS berücksichtigt.

Reparaturen wie z. b. verkalter wasserhahn, defekte toilettenspülung und/oder heißwasserboiler muss der vermieter von seinen erhaltenem mietzins bezahlen.

Da der monatliche mietzins vom GS-amt berücksichtigt wird, werden dem GS-bezieher, der zur miete wohnt, diese reparaturkosten quasi indirekt vom GS-amt bezahlt.

Für einen GS-bezieher, der zur miete wohnt, zahlt das GS-amt also monat für monat die miete UND die nebenkosten.

Lebt ein GS-bezieher in seinem eigentum (also eigentumswohnung/haus), so werden bei der berechnung nur die nebenkosten berücksichtigt. Das heißt, das GS-amt spart sich monat für monat den mietzinsbetrag.

Fallen nun bei einem GS-bezieher der in seinem eigentum wohnt oben erwähnte reparaturen an, so müssen die kosten für diese instandhaltungsmaßnahmen auf antrag vom GS-amt übernommen werden.

Jedenfalls sagt das der § 535 BGB und diesbezügliche gerichtsurteile - vgl.:

BGH, 07.04.2004, Az. VIII ZR 167/03
BGH, 06.04.2005, Az. XII ZR 158/01
BSG, 19.03.2008, Az. B 11b AS 31/106 R
BSG, 03.03.2009, Az. B 4 AS 38/08
BSG 18.09.2014, Az. B 14 AS 48/13 R

Patrick Lindau (Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle) schreibt u. a. dazu: „Der Tenor war bisher, soweit die Maßnahmen keine Verbesserung des Wohnstandards bedeuten, sondern lediglich den Erhalt des Wohneigentums sichern, sind die Kosten zu übernehmen.“

Fazit:

Das GS-amt in Kelheim kommt seit jahren seiner informationspflicht nicht nach; ignoriert gesetz und urteile.

VdK Kelheim, bei dem seit 10 jahren brav beiträge gezahlt werden, lehnt eine vertretung vor gericht ab. Begründung: Das bekommen wir in Bayern nicht durch.

Und jetzt meine fragen:

1.) Wer hat noch hilfreiche tipps?
2.) Wie lang ist die verjährungsfrist bei behörden-fehlverhalten?
3.) Welches gericht/fachanwalt ist zuständig, verwaltungs- oder sozialgericht?

Danke an alle die sich die zeit zum lesen und antworten (?) nehmen.

Wurde die Übernahme der betreffenden Instandhaltungsmaßnahmen denn ein Antrag gestellt?
Gibt es eine schriftlichen Ablehnungsbescheid? - Da steht drauf (in der Rechtsbelehrung), wie lange man Widerspruch einlegen / dagegen klagen kann. Meist beträgt die Frist einen Monat.

In dem Ablehnungsbescheid muss übrigens auch stehen, warum der Antrag abgelehnt wurde, und auf welche Paragraphen man sich beruft.

Wenn kein Antrag gestellt aber schon repariert wurde, ist es wohl zu spät.

Sozialgericht, Anwalt für Sozialrecht
Hier kann man Adressen suchen, auch von Beratungsstellen
https://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist, in manchen Bundesländern werden von Sozialgerichten keine Gerichtskosten verlangt.

*Erstmal ganz lieben dank für deine sachdienliche antwort!

Es wurde vorschriftsmäßig ein antrag gestellt und dieser antrag wurde vom GS-amt abgelehnt mit der begründung, dass man das vom normalen GS-betrag zahlen müsste. Ich dachte das stimmt und habe deshalb nicht weiter reagiert. Die widerruffrist für diesen beseid betrug 2 wochen.

Wochen später treffe ich durch zufall auf diesen CDU-politiker, der mir den betreffenden § und die urteile zusendet. Ich habe also erst jetzt nach dieser frist erfahren, dass die ablehnung des GS-amt nicht ok war. Und somit weiß ich auch erst jetzt, dass das GS-amt nicht seiner informationspflicht nachgekommen ist.

Die schäden sind noch nicht behoben worden.*

Oh, prima! Dann würde ich einen neuen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen!

Habe mir im internet zwei fachanwälte für sozialrecht rausgesucht. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann stellt der anwwalt sogar für mich den antrag auf verfahrenshilfe und evtl. prozesskostenhilfe.

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Ach übrigens:

Hast du die mal gefragt, ob das ein Witz sein soll?

Ich glaube diese frage kann ich mir sparen. lol Habe heute mit zwei fachanwälten (Ingolstadt und Regensburg) telefoniert. Habe mich für den in Regensburg entschieden. Der scheint mir schon erfahrungen mit unserem GS-amt zu haben. Wusste sofort bescheid, was das läuft bzw. nicht läuft. Morgen gehe ich zum amtsgericht und beantrage dort eine „beratungshilfe für überprüfungsantrag“. Meine anwältin hat mir auch gleich noch §§ genannt, falls die das da wegen „frist abgelaufen“ ablehnen sollten.

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