Meine Nichte ist zur Zeit in Ausbildung als MFA in der Arztpraxi XY. Sie ist im 2 Ausbildungsjahr und Ihr wird unterstellt 600 Fehlstunden zu haben. Dies ist aber nicht richtig. Sie muss von Ihrem Chef (Dr. XY) aus einmal die Woche in einer anderen Praxis (Praxis AF) aushelfen. Diese Stunden hat die frühere QM (in der Praxis XY), welche gekündigt hat, nicht nachgetragen. Die Anwesenheit müsste durch die Patientenprotokolle der „Praxis Dr. AF“ nachweisbar sein. Was für Probleme könnten Ihr gemacht werden?
Hallo,
in der Ausbildung gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Kündigungen durch den Arbeitgeber sind nur möglich, wenn Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen (z.B. Tätlichkeiten, gravierende Beleidigungen, Betrug, Unterschlagung/Diebstahl). Rechtlich verbindlich sind die Regelungen im Ausbildungsvertrag. Ggf. steht eine Abmahnung im Raum.
Hier geht es m.E. ggf. um eine Beweisfrage: wie kann sie die Zeiten belegen: Zeiten bei der anderen Praxis festgehalten, Kontakt mit der gekündigten Mitarbeiterin möglich, hat sie falsche/unvollständige Zeitnachweise unterschrieben? …
Ggf. an den Ausbildungsberater bei der Ärztekammer wenden. Ggf. kann man dort vermitteln.
Wichtig ist, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten ohne Beleidigungen, Gesichtsverlust etc. bereinigt wird. Man benötigt zum Ende der Ausbildung noch ein Zeugnis vom Arbeitgeber, was für das weitere Berufsleben sehr wichtig sein kann.
Manchmal sind aber es aber nur Missverständnisse, die sich einfach durch ein Gespräch mit dem Arzt (zum richtigen Zeitpunkt) klären lassen.
Gruß
RHW
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best
Danke
Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best
Danke für die Tips.
Werde meiner Nichte so weitergeben.
Gern geschehen! Viel Erfolg bei der Klärung!
ein Lord…is to do. i only can say…sorry…kakerlaka.
warum hast du so`n mist gepostet ??
schade
Keine Ahnung
Hallo,
600 unentschuldigte Fehlstunden könnten arbeitsrechtlich erhebliche Probleme machen (Abmahnung, finanzielle Forderungen des Arztes XY, Kündigung?!). Aber hier ist ja der Fall insofern differenzierter zu betrachten, da es um den Nachweis der Stunden geht.
600/8 = 75 Arbeitstage
Ihre Nichte kann hoffentlich von Dr. AF die Nachweise/ Belege bekommen.
Notfalls müssen die Patientenprotokolle herangezogen werden.
Auszubildende müssen Berichtshefte führen. Aus dem Berichtsheft könnte Ihre Nichte entnehmen, an welchen Tagen sie in der Praxis AF gearbeitet hat.
Auch könnte sie evtl. die ausgeschiedene Kollegin bitten, das Versäumnis „auf ihre Kappe zu nehmen“.
Ich hoffe, die Anregungen helfen weiter
nordon
Hallo,
wir hoffen auch das Dr. AF die Zeiten bestätigt. Zu den Berichtsheften ist zu sagen das Dr. XY auch die Berichtsheftgeschichte schleifen lassen hat. Werde über das ergebnis des Disputs berichten.
Danke für die Antwort!
???
ein Lord…is to do. i only can say…sorry…kakerlaka.
warum hast du so`n mist gepostet ??
schade
Hallo,
600 Fehlstunden in einem Lehrjahr, können zu einem echten Problem werden. Das kann der Ausschluß zur Abschlußprüfung bedeuten.
Leider ist es so, dass Ihre Nichte die Stunden nachweisen muss. Sie sollte sich ganz schnell mit der Praxis, in der sie ausgeholfen hat, in Verbindung setzten und sich die Arbeitszeiten bestätigen lassen.
Viel Erfolg
Mögliche Probleme sind:
- Nichtzulassung zur Prüfung,
- schlechtes Zeugnis,
- schlechtes Arbeitsklima.