Feier außer Haus & Lautstärke

Hallo,

man nehme an, die Anlieger einer Straße planen ein Grillfest mit ein wenig Musik aus der Konserve auf einer öffentlichen Straße Beginn ab 15:00.

Das Ordnungsamt erteilt die Auskunft, dass die Straße nicht gesperrt werden müsse, da es sich um eine Sackgasse handle, auch werde sonst keine weitere Genehmigung benötigt. Dafür sollte die Veranstaltung dann aber auch ab 22:00 leise sein.

Teilnehmer sind alle direkten Anlieger der Straße (ca. 25 Personen), nun gibt es aber noch den einen Anlieger, der zu a) dieser Straße keinen direkten Zugang hat und b) etwas eigen ist. Um nun zu vermeiden, dass die Veranstaltung durch die Polizei gestört wird, fragt man sich, wie hoch oder niedrig die Lautstärke in NRW sein darf.

Normalerweise könnte man dem sicherlich mit einer Einladung des Anliegers begegnen, das würde die Problemstellung aber zu einfach machen. Einfach kann ja jeder, daher nehme man einfach an, das 1 Anlieger potentiell gegen alles / diese Veranstaltung sei und aus irgendwelchen Gründen, die hier nicht weiter diskutiert werden sollen, nicht eingeladen werden könne.

Also: was darf man bis wann? Und falls das Wort Zimmerlautstärke fällt: wie definiert sich diese bei einer Freiluftveranstaltung?

Gruss,
Little.

hallo.

man nehme an, die Anlieger einer Straße planen ein Grillfest
mit ein wenig Musik aus der Konserve auf einer öffentlichen
Straße Beginn ab 15:00.

gema-mäßig alles geklärt? ansonsten wäre nur gema-freie musik erlaubt, aber damit werden die besucher das fest wahrscheinlich lange vor 22 uhr verlassen haben :wink:

Also: was darf man bis wann?

man darf bis 22 uhr rambazamba machen und hat danach alles zu unterlassen, was die nachtruhe zu stören geeignet ist.
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/LImSchG.pdf, §9
ob ein grillfest zur „außengastronomie“ zählt (womit dann u.u. feiern bis 24 uhr erlaubt wäre), weiß ich nicht.
auch ist die lage der straße zu berücksichtigen (reines wohngebiet, mischgebiet, gewerbegebiet, …?).

gruß

michael

Hi,

man nehmen an, es handle sich um reines Wohngebiet, die Straße endet in landwirtschaftlichen Flächen (Felder).

Gema ist angemeldet.

Gruss,
Little.

hallo.

man nehmen an, es handle sich um reines Wohngebiet, die Straße
endet in landwirtschaftlichen Flächen (Felder).

ich würde die boxen in diese richtung schallen lassen - außer der „störenfried“ wohnt am ende der straße :smile:
außerdem würde ich nach 22 uhr die bässe etwas zurückdrehen und auf laute gesänge verzichten.
absolute grenzwerte gibt’s (leider?) nicht.
ruft der nachbar - und sei es einfach nur um des störens willen - an, es wäre zu laut, kann man eh nix machen. dann werden sich das die beamten vor ort anschauen und eine entscheidung treffen.

gruß

michael