Hallo,
man nehme an, die Anlieger einer Straße planen ein Grillfest mit ein wenig Musik aus der Konserve auf einer öffentlichen Straße Beginn ab 15:00.
Das Ordnungsamt erteilt die Auskunft, dass die Straße nicht gesperrt werden müsse, da es sich um eine Sackgasse handle, auch werde sonst keine weitere Genehmigung benötigt. Dafür sollte die Veranstaltung dann aber auch ab 22:00 leise sein.
Teilnehmer sind alle direkten Anlieger der Straße (ca. 25 Personen), nun gibt es aber noch den einen Anlieger, der zu a) dieser Straße keinen direkten Zugang hat und b) etwas eigen ist. Um nun zu vermeiden, dass die Veranstaltung durch die Polizei gestört wird, fragt man sich, wie hoch oder niedrig die Lautstärke in NRW sein darf.
Normalerweise könnte man dem sicherlich mit einer Einladung des Anliegers begegnen, das würde die Problemstellung aber zu einfach machen. Einfach kann ja jeder, daher nehme man einfach an, das 1 Anlieger potentiell gegen alles / diese Veranstaltung sei und aus irgendwelchen Gründen, die hier nicht weiter diskutiert werden sollen, nicht eingeladen werden könne.
Also: was darf man bis wann? Und falls das Wort Zimmerlautstärke fällt: wie definiert sich diese bei einer Freiluftveranstaltung?
Gruss,
Little.