Feier beim Ordnungsamt durchbekommen

Hallo zusammen
weis jemand was und wie ich es anstellen kann das ich beim Ordungsamt einen Antag durchbekomme ,möchte für 15 min musik machen.
Leider ist es am Ostersonatg .
Ich möchte mein Sohn um ca.15 uhr mit Musikbegleitung von der Haustür bis zum Auto begleiten wegen einer Beschneidungsfeier.
Die Musik dauert ca. 15 min und anschliessend fahren wir weck.

Ich habe einen Antag bekommen aber der Sachbearbeiter meinte das man das nicht durchbekommmt.
Gibt es da eine Lücke auch von der Zeit her ?
Wohne in NRW
WäRE DANKEBAR FÜR JEDE ANTWORT
MFG NIHAT

würde keinen antrag stellen,es darauf ankommen lassen.
hier bei uns gibt es ein neubaugebiet,wo sonntags morgens um 7 uhr einige russlanddeutsche ihr brennholz mit der kreissäge geschnitten haben,das hatte wohl länger gedauert als 15 min.–das ordnungsamt war am anfang nicht in der lage,etwas dagegen zu unternehmen.

Also versuchen mit einem Blauen auge davon zu kommen und so schnell wie möglich so etwas durch zu ziehen .
Das Problem ist einfach das es ein Geistlicher feiertag ist.
Wir haben nur einen vorteil und das wäre das der lärm um 15 uhr statt finden soll.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das hat mit blauen Auge überhaupt nichts zu tun.
Ich fass mal kurz zusammen, ob ich das richtig verstanden habe:
Dein Sohn hat am Ostersonntag seine Beschneidungsfeier. Dazu werden Familie/Freunde/Bekannte eingeladen. Auf dem Weg von der Haustür zum Auto soll Musik gespielt werden. Soweit richtig?
Es handelt sich demnach um eine private Feier (also keine öffentliche Veranstaltung), oder? Ich bezweifle ganz stark, dass es überhaupt eine Antragspflicht dafür gibt, geschweige denn, eine Genehmigungspflicht. Wenn Dein Nachbar Geburtstag feiert und die Musik aufdreht holt er sich ja auch keine Genehmigung vom Amt. Das einzige was Dir passieren kann ist, dass Du die Musik so laut aufdrehst, dass sich ein Nachbar gestört fühlt und wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Aber bis die da ist, ist der Zinober doch eh schon vorbei. Aber zum einen bezweifle ich, dass jemand die Polizei (bzw Ordnungsamt) rufen wird und wenn doch wird die Polizei Dir/Deinem Sohn eher gratulieren als Dir Scherereien zu machen.
Kann es sein, dass Du Dich am Amt missverständlich ausgedrückt hast und der Beamte von einer öffentlichen Veranstaltung ausgegangen ist?

grüße
Raoul

Also versuchen mit einem Blauen auge davon zu kommen und so
schnell wie möglich so etwas durch zu ziehen .
Das Problem ist einfach das es ein Geistlicher feiertag ist.
Wir haben nur einen vorteil und das wäre das der lärm um 15
uhr statt finden soll.

Ich kenne mich da ja nicht aus…
Aber hat eine Beschneidungsfeier nicht auch einen zumindest randlichen religiösen Bezug?
Versuche den ganzen Kram doch als „Private religiöse Veranstaltung“ (oder so ähnlich) den Behörden schmackhaft zu machen.

Gruß
Mike

Hallo

Es handelt sich demnach um eine private Feier (also keine
öffentliche Veranstaltung), oder? Ich bezweifle ganz stark,
dass es überhaupt eine Antragspflicht dafür gibt, geschweige
denn, eine Genehmigungspflicht.

Es gibt immer eine Genehmigungspflicht, wenn die zulässigen Lärmwerte überschritten werden sollen. Egal, ob bei privater, öffentlicher oder sonstwas Veranstaltung.

Wenn Dein Nachbar Geburtstag
feiert und die Musik aufdreht holt er sich ja auch keine
Genehmigung vom Amt.

Sollte er aber, wenn er die zulässigen Werte überschreitet. Deshalb landete auch schon so manche Anlage bei der Polizei.

Das einzige was Dir passieren kann ist,
dass Du die Musik so laut aufdrehst, dass sich ein Nachbar
gestört fühlt und wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Aber bis
die da ist, ist der Zinober doch eh schon vorbei.

Kaum. Je nach Größe der Stadt und Beschäftigung der Polizei/Ordnungsamt sind die nach 5 Min vor Ort. Und eine Feier, die durch das Ordnungsamt aufgelöst wird ist glaube ich nett so das, was er sich vorgestellt hat.

Aber zum
einen bezweifle ich, dass jemand die Polizei (bzw Ordnungsamt)
rufen wird

Oh wei! Nach meiner Zeit als Ordnungsamtsleiter bezweifel ich eher, dass es welche gibt, die nicht gleich anrufen…

und wenn doch wird die Polizei Dir/Deinem Sohn eher
gratulieren als Dir Scherereien zu machen.

Sie wird primär die Lärmquelle abstellen. Das ist ihre Aufgabe und das wird auch so erledigt.

Kann es sein, dass Du Dich am Amt missverständlich ausgedrückt
hast und der Beamte von einer öffentlichen Veranstaltung
ausgegangen ist?

Soll denn das heißen, dass private Feiern Lärm machen können wie sie wollen?
Nein nein, da gibt es keinen Unterschied zwischen öffentlich und privat. Viele private Veranstaltungen beantragen und erhalten Ausnahmegenehmigungen für Lärmemissionen. Das Amt hat das schon richtig verstanden.

Gruß
Dea

Hallo

Aber hat eine Beschneidungsfeier nicht auch einen zumindest
randlichen religiösen Bezug?
Versuche den ganzen Kram doch als „Private religiöse
Veranstaltung“ (oder so ähnlich) den Behörden schmackhaft zu
machen.

Das Problem ist nur, dass der religiöse Charakter der Veranstaltung allein nicht ausreicht, um auch alles, was dabei passiert, als religiös bedingt darzustellen.

Man müsste also darlegen, dass es einen religiösen Hintergrund dafür gibt, dass auf der Strecke vom Auto zum Haus Musik in einer über die gesetzlich zulässigen Werte laufen muss. Ich fürchte, das wird schwierig (will es aber nicht ausschließen).

Gruß
Dea

hi

Es gibt immer eine Genehmigungspflicht, wenn die zulässigen
Lärmwerte überschritten werden sollen. Egal, ob bei privater,
öffentlicher oder sonstwas Veranstaltung.

Ja ok, aber sollen denn die zulässigen Grenzwerte überschritten werden? Ich hab das jetzt nicht so verstanden, dass da der Loveparadewagen mit 150 DB vor der Tür parken soll, sondern eher im Rahmen einer „normalen“ festivität wie sie tagtäglich stattfinden.

Wenn Dein Nachbar Geburtstag
feiert und die Musik aufdreht holt er sich ja auch keine
Genehmigung vom Amt.

Sollte er aber, wenn er die zulässigen Werte überschreitet.
Deshalb landete auch schon so manche Anlage bei der Polizei.

Auch hier wieder die Frage nach den zulässigen Werten. Wenn Du Geburtstag feierst, holst Du Dir jedesmal ne Genehmigung?

Das einzige was Dir passieren kann ist,
dass Du die Musik so laut aufdrehst, dass sich ein Nachbar
gestört fühlt und wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Aber bis
die da ist, ist der Zinober doch eh schon vorbei.

Kaum. Je nach Größe der Stadt und Beschäftigung der
Polizei/Ordnungsamt sind die nach 5 Min vor Ort.

15min soll das Ganze dauern. Bis der Nachbar sich geärgert hat, bis er zum Telefon gelaufen ist, bis er gewählt hat, bis er der Polizei alles durchgegeben hat, bis die Polizei dann da ist, …

Und eine

Feier, die durch das Ordnungsamt aufgelöst wird ist glaube ich
nett so das, was er sich vorgestellt hat.

Glaubst Du wirklich, dass die Veranstaltung aufgelöst würde? Ich denke eher, dass ein „DuDu“ folgen würde mit dem Hinweis, doch bitte das ganze leiser stattfinden zu lassen. Und dann ist der Spuk schon vorbei.

und wenn doch wird die Polizei Dir/Deinem Sohn eher
gratulieren als Dir Scherereien zu machen.

Sie wird primär die Lärmquelle abstellen. Das ist ihre Aufgabe
und das wird auch so erledigt.

Die dann aber schon beseitigt ist (s.o.).

Kann es sein, dass Du Dich am Amt missverständlich ausgedrückt
hast und der Beamte von einer öffentlichen Veranstaltung
ausgegangen ist?

Soll denn das heißen, dass private Feiern Lärm machen können
wie sie wollen?

nein, nur dass da die „allgemeinen regeln“ gelten und nicht Spezialvorschriften.

Nein nein, da gibt es keinen Unterschied zwischen öffentlich
und privat. Viele private Veranstaltungen beantragen und
erhalten Ausnahmegenehmigungen für Lärmemissionen. Das Amt hat
das schon richtig verstanden.

Und viele beantragen keine, und es passiert trotzdem nichts. Insbesondere wenn es sich nur um 15 min handelt und jemand mit nem Kassettenrekorder von der Haustür zum Auto läuft… Man kann natürlich versuchen schlafende Hunde zu wecken. Man kann es aber auch sein lassen und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeremonie gestört/beendet würde ist imho bei null…

gruß

Hallo

Ja ok, aber sollen denn die zulässigen Grenzwerte
überschritten werden? Ich hab das jetzt nicht so verstanden,
dass da der Loveparadewagen mit 150 DB vor der Tür parken
soll, sondern eher im Rahmen einer „normalen“ festivität wie
sie tagtäglich stattfinden.

Wenn die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden sollten, hätten wir kein Problem und die Anfrage sowie jede Antwort wäre sinnlos. Deshalb gehe ich konsequenter Weise mal davon aus, dass eine Überschreitung geplant ist.

Auch hier wieder die Frage nach den zulässigen Werten. Wenn Du
Geburtstag feierst, holst Du Dir jedesmal ne Genehmigung?

Wenn ich die zulässigen Grenzwerte überschreiten möchte, sollte ich das tun.

15min soll das Ganze dauern. Bis der Nachbar sich geärgert
hat, bis er zum Telefon gelaufen ist, bis er gewählt hat, bis
er der Polizei alles durchgegeben hat, bis die Polizei dann da
ist, …

Wie gesagt, die Erfahrung zeigt, dass dass alles seeeehr schnell gehen kann, insb. wenn bestimmte Nachbarn nur darauf warten, mal wieder anzurufen. Wenn man zu spät kommt, droht aber noch immer ein Bußgeld.

Glaubst Du wirklich, dass die Veranstaltung aufgelöst würde?
Ich denke eher, dass ein „DuDu“ folgen würde mit dem Hinweis,
doch bitte das ganze leiser stattfinden zu lassen. Und dann
ist der Spuk schon vorbei.

Das ist richtig, natürlich wird die nicht aufgelöst. Aber ich wollte jedenfalls bei einer so wichtigen Feier nicht riskieren, dass da Polizei oder Ordnungsamt überhaupt auftauchen und „Dudu“ sagen. Kommt doch irgendwie blöd oder…

Sie wird primär die Lärmquelle abstellen. Das ist ihre Aufgabe
und das wird auch so erledigt.

Die dann aber schon beseitigt ist (s.o.).

Wie gesagt, ich würde ein solches Risiko nicht eingehen wollen, und ein Bußgeld würde in jedem Fall drohen.

nein, nur dass da die „allgemeinen regeln“ gelten und nicht
Spezialvorschriften.

Welche denn?

Und viele beantragen keine, und es passiert trotzdem nichts.

Klar. Aber das würde ich hier niemandem raten. Insb. nicht bei einer so wichtigen Feier.

Insbesondere wenn es sich nur um 15 min handelt und jemand mit
nem Kassettenrekorder von der Haustür zum Auto läuft… Man
kann natürlich versuchen schlafende Hunde zu wecken.

Richtig. Aber das ist ein Taktieren, bei dem ich persönlich lieber keine Ratschläge geben würde.

Man kann
es aber auch sein lassen und die Wahrscheinlichkeit, dass die
Zeremonie gestört/beendet würde ist imho bei null…

Wie gesagt, ich würde mich zu solchen Wahrscheinlichkeiten nicht äußern. Kann sein, kann nicht sein.

Gruß
Dea

Hi Nihat,

jetzt mal völlig wertfrei: Du möchtest für ein jüdisch-religiöses Fest Musik machen an einem Tag an dem es aus christilich-religiös motivierten Gründen ein gesetzliches Tanz- und Musikverbot gibt?

Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du ziehst den Zauber durch ohne groß zu fragen und hoffst dass sich niemand gestört fühlt bzw. dass die Polizei zu spät kommt. Oder Du erzählst dem Ordnungsamt dass Du den Osterbrauch traditionell jüdisch mit Musik gestalten willst und hoffst, durchzukommen :smile:

Den Termin verschieben geht nicht?

Viele Grüße
Rolf

Ja hast richtig verstanden.
Es werden 2 Livemusiker ohne verstärker spielen .
Ich weis nicht wie der Pegel sein darf bei der Lautstärke und nach rücksprache wurde mir nur ein tipp gegeben .
Das ich 1 Tag vorher bei der Polizei meine Tel hinterlassen soll und wenn s zu laut sein sollte,sollen sie mich anrufen.
Das gewinnt zeit wenn sie das annehmen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es wird Dich vielleicht überraschen von einem Anwalt einen ganz unjuristischen Rat zu bekommen, aber ein freundlicher Brief an die Nachbarn, der die Situation erklärt, und um Verständnis bittet, dass es da mal einige Minuten etwas laut werden wird, wirkt oft Wunder. Und wenn ggf. auch noch die Möglichkeit der Beteiligung gegeben wird, und ein Häppchen und ein Getränk angeboten werden kann, um so besser.

Wer weiß, was da vorgeht, warum es vorgeht, und wie lange es dauert, und dass es ganz sicher nicht in vollständiger Ignoranz des Ruhebedürfnisses der Nachbarschaft stattfindet, hat normalerweise keinen Anlass die Polizei zu rufen. Es macht schon einen Unterschied, ob da plötzlich irgendwelcher Lärm losgeht, und man damit rechnen muss, dass das stundenlang so weitergeht, oder ob man weiß, dass da jetzt jemand eine Viertelstunde lang ein für ihn ganz wichtiges Ereignis feiert.

BTW: Der Brief sollte natürlich in lesbarer Form geschrieben sein. Kleine Anregung:

Liebe Nachbarn,

am … werden wir die Beschneidung unseres Sohnes feiern, ein in unserer Religion und Kultur besonders wichtiges Familienfest. Traditionell gehört hierzu, dass das Kind mit Musik abgeholt wird. Daher werden ab ca. 15:00 für ungefähr eine Viertelstunde zwei Musiker aufspielen. Für die damit verbundene Geräuschkulisse bitten wir insbesondere angesichts des christlichen Ostersonntags um Verständnis. Eine andere terminliche Planung war leider nicht möglich.

[Wir würden uns natürlich besonders freuen, wenn Sie an diesem Ereignis teilnehmen würden. Für einen kleinen Snack ist gesorgt.]

Auf die Idee mit dem Ordnungsamt wäre ich übrigens angesichts des rein privaten Charakters der Geschichte und der kurzen Zeitdauer gar nicht erst gekommen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

es wird Dich vielleicht überraschen von einem Anwalt einen
ganz unjuristischen Rat zu bekommen, aber ein freundlicher
Brief an die Nachbarn, der die Situation erklärt, und um
Verständnis bittet, dass es da mal einige Minuten etwas laut
werden wird, wirkt oft Wunder. Und wenn ggf. auch noch die
Möglichkeit der Beteiligung gegeben wird, und ein Häppchen und
ein Getränk angeboten werden kann, um so besser.

Wer weiß, was da vorgeht, warum es vorgeht, und wie lange es
dauert, und dass es ganz sicher nicht in vollständiger
Ignoranz des Ruhebedürfnisses der Nachbarschaft stattfindet,
hat normalerweise keinen Anlass die Polizei zu rufen. Es macht
schon einen Unterschied, ob da plötzlich irgendwelcher Lärm
losgeht, und man damit rechnen muss, dass das stundenlang so
weitergeht, oder ob man weiß, dass da jetzt jemand eine
Viertelstunde lang ein für ihn ganz wichtiges Ereignis feiert.

BTW: Der Brief sollte natürlich in lesbarer Form geschrieben
sein. Kleine Anregung:

Danke für den Rat und den Brief
ich werde sowieso die nachbarn einladen zum Hochzeit im Saal teilzunehmen.
aber da ich in einem Wohnviertel wohne ist es nicht so leicht alle zustimmen zu lassen .
Der vom ordnungsamt meinte auch das sich auch einer der da vorbei kommt sich beschweren kann und auch recht bekommt.
Leider wohnen hier auch zu 90 % über 70 jahrige Mitbewohner die noch keine Türkische feier gesehen haben geschweige wissen wie es da abläuft.
MFG NIHAT

aus christilich-religiös motivierten Gründen ein gesetzliches
Tanz- und Musikverbot gibt?

An Ostersonntag??
Wäre mir neu.