ist das Feierliche Gelöbnis eines Grundwehrdinstlers eigentlich ein Eid?
Und an welche Pflichten muss man sich halten, wenn man das Gelöbnis gesprochen hat? Kann man etwa nach Abschluss der Grundwehrdienstzeit, nochmals zu Einsätzen in In- und Ausland einberufen werden, also auch in Kriegsfällen?
Stundenlang antwortet keiner, dann alle gleichzeitig
Grundsätzlich nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Das ließt liest sich aber bei wikipedia[1] anders (wobei das nicht unbedingt stimmen muss):
„Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte nicht nur im Verteidigungsfall, sondern bereits im Frieden“
Noch was:
Welche Auswirkungen hat es für einen Grundwehrdienstler, der nicht Berufssoldat werden will, wenn er dieses Feierliche Gelöbnis verweigert/nicht aussprechen will?
Es ist auf jedenfall kein Eid, denn ein Eid ist etwas, bei dem
man Angaben macht.
Den hab ich nicht verstanden. Das hört sich an als fehlte inhaltlich etwas zum Eid.
Zeit- und Berufssoldaten sprechen bis auf ein Wort exakt den gleichen Text als Diensteid. Sie sagen anstatt „Ich gelobe“ nur „Ich schwöre“.
Das ließt liest sich aber bei wikipedia[1] anders (wobei das
nicht unbedingt stimmen muss):
„Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie
sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der
Streitkräfte nicht nur im Verteidigungsfall, sondern bereits
im Frieden“
bei Wiki liest sich so manches etwas anders. Vor Jahren war Franz von der Trenck als preussischer Offizier Kommandeut der Panduren. Mittlerweile ist das korrigiert worden.
Bruch von Eid oder Feierlichem Gelöbnis haben in etwa gleichen Folgen.
Gruss
Rainer
Es ist auf jedenfall kein Eid, denn ein Eid ist etwas, bei dem
man Angaben macht.
Den hab ich nicht verstanden. Das hört sich an als fehlte
inhaltlich etwas zum Eid.
So hatte ich es nicht gemeint, nein.
Ich wollte auf folgendes hinaus: Den Ausdruck „Eid“ kenne ich (unter a. zum Beispiel) dort:
Im Zusammenhang mit einer Info, die einer beim Gerichtsvollzieher für eine Vollstreckung sagen muß,
oder auch die ein Zeuge u. / o. jemand, der bei einem Thema Bescheid weiß - evtl. z. B. Sachverständige - bei Gericht anzugeben hat - vom Richter klar darauf hingewiesen, daß bei Mißachtung strafrechtliches - rechtliches, OWig-mäßiges oder sonst was - drohen könnte.
Auch wenn der gerühmte „Eid des Hippokrates“ in das Schema der vorigen drei Absätze nicht ganz passt, ist es doch etwa so etwas.
„Gefühlsmäßig“ ist das Gelöbnis der Soldaten ein wenig anders, oder? Ist Dir jetzt etwa klar, wie ich es gemeint habe? Von einem „Fehlen“ von etwas kann keine Rede sein.
Hallo,
dann fehlen in deiner Auffassung von Eid aber alle Dienst- und Amtseide, die alle mehr oder weniger nur eine Selbstverpflichtung darstellen. Und selbst der Eid vor Gericht oder von Sachverständigen geht dem Inhalt voraus und und enthält diesen nicht.
Gruß
Werner
gegen den Eid an sich verstößt man nicht. Dieser ist im Grunde eine Summe der in Gesetzen und Verordnungen definierten Dienstpflichten. Wenn, dann verstößt man konkret gegen eine dieser Regelungen und würde dafür bestraft.
dann fehlen in deiner Auffassung von Eid aber
alle Dienst- und Amtseide, die …
Gruß
Werner
Ja, das stimmt. Wahrscheinlich war das also wirklich ein falscher Schnellschuss von mir.
Naja, auch ausserhalb nicht in eidgenössisch und nicht eidgenössisch getrenntem Europa gilt offenbar, dass man auch daneben liegen kann und Fehlen-Dienst in der Natur der Eid-Deiner und in der Sache überhaupt liegt *g*.
Wenn das mit Eiden so schwer zu duchschauen ist, ist aber bedenklich, dass das Brechen der damit zu verbindenden Pflichten als so schwerer Verstoss gesehen wird und man rechtliche Konsequenzen spürt. Warum verkürzt man das Gelöbnis nicht einfach und sagt: „Jetzt red i!“?