Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber will Jahresarbeitszeitkonten für die Mitarbeiter einführen. Allerdings gibt es jetzt gleich zwei Probleme:
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Ist der 24.12. bzw. 31.12. ein gesetzlicher Feiertag oder nicht? Ich habe dazu bisher leider nix gefunden.
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Bei Jahresarbeitszeitkonten kann es passieren, dass ein Mitarbeiter über längere Zeit abwesend ist, z.B. weil er während des Sommers (Bauferien uns so) mehrere Wochen zuhause verweilt weil keine Arbeit da ist (Gehaltszahlung läuft ja ganz normal weiter). Wie ist in so einem Fall der Versicherungsschutz?? Gibt es besondere Dinge zu beachten (Krankenversicherung, Arbeitsamt)??
Grüße und Danke!
Wolfgang
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber will Jahresarbeitszeitkonten für die
Mitarbeiter einführen. Allerdings gibt es jetzt gleich zwei
Probleme:
- Ist der 24.12. bzw. 31.12. ein gesetzlicher Feiertag oder
nicht? Ich habe dazu bisher leider nix gefunden.
Die beiden Tage sind reguläre Arbeitstage. (Feiertage sind 25./26.12. und 01.01.) Tarifvertraglich kann natürlich anderes vereinbart sein.
- Bei Jahresarbeitszeitkonten kann es passieren, dass ein
Mitarbeiter über längere Zeit abwesend ist, z.B. weil er
während des Sommers (Bauferien uns so) mehrere Wochen zuhause
verweilt weil keine Arbeit da ist (Gehaltszahlung läuft ja
ganz normal weiter). Wie ist in so einem Fall der
Versicherungsschutz?? Gibt es besondere Dinge zu beachten
(Krankenversicherung, Arbeitsamt)??
Meines Wissens bleibt der Versicherungsschutz hier unberührt.
Gruß RaRo
Nix Feiertag!
Hi!
- Ist der 24.12. bzw. 31.12. ein gesetzlicher Feiertag oder
nicht? Ich habe dazu bisher leider nix gefunden.
Nene! Das sind ganz normale Arbeitstage - wurde aber schon unten erwähnt! In einigen Tarifverträgen isses aber so ein Zwischending, soll heißen: Halbe Arbeitstage…
- Bei Jahresarbeitszeitkonten kann es passieren, dass ein
Mitarbeiter über längere Zeit abwesend ist, z.B. weil er
während des Sommers (Bauferien uns so) mehrere Wochen zuhause
verweilt weil keine Arbeit da ist (Gehaltszahlung läuft ja
ganz normal weiter). Wie ist in so einem Fall der
Versicherungsschutz?? Gibt es besondere Dinge zu beachten
(Krankenversicherung, Arbeitsamt)??
Du hast Dir Frage eigentlich schon selbst beantwortet! Wenn die Gehaltszahlungen weiterlaufen, baust Du ja vermutlich einfach nur Mehrarbeit (oder positives Zeitguthaben) ab. Das ist nicht anders zu bewerten als Urlaub - soll heißen: Wenn Du mehrere Wochen Urlaub hast, dann bist Du ganz normal weiterversichert - warum sollte das hier anders sein?
Liebe Grüße
Guido
Hallo,
- Ist der 24.12. bzw. 31.12. ein gesetzlicher Feiertag oder
nicht? Ich habe dazu bisher leider nix gefunden.
Im öffentlicne Dienst sind die beiden Tage wirklich frei, dafür wurde vor Jahren mal ein Urlaubstag gestrichen. Sonst gilt der Tarif- oder Arbeitsvertrag
- Bei Jahresarbeitszeitkonten kann es passieren, dass ein
Mitarbeiter über längere Zeit abwesend ist, z.B. weil er
während des Sommers (Bauferien uns so) mehrere Wochen zuhause
verweilt weil keine Arbeit da ist (Gehaltszahlung läuft ja
ganz normal weiter). Wie ist in so einem Fall der
Versicherungsschutz?? Gibt es besondere Dinge zu beachten
(Krankenversicherung, Arbeitsamt)??
Zusätzlich zu dem untengesagten vielleicht noch: eine Nebentätigkeit muß dem Arbeitgeber natürlich weiterhin angezeigt werden.
Und: Ein Bekannter hate einen schweren Unfall (war danach Arbeitsunfähig) in dieser Zeit (war aber Altersteilzeit, daher etwas anders zu beurteilen). Die Fragen zur Lohnfortzahlung … in derartigen sollten auf jeden Fall vorher angesprochen werden. Er hatte ja die Arbeit für die „Freizeit“ bereits geleistet, der Arbeitgeber wollte ihn aber an die KK bzw. BFA verweisen …
Cu Rene
Vielen, vielen Dank an euch alle!!! o.T.
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