Feiertag bei anteiligem Gehalt mitrechnen?

Hallo zusammen,

ich hatte zum 15.03. in meinem alten Unternehmen gekündigt und am 16.03. ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen. Von meinem alten Arbeitgeber habe ich nun mein anteiliges Gehalt für die erste Monatshälfte ausgezahlt bekommen - meiner Meinung nach zu wenig. Für die Berechnung wurden 21 Arbeitstage im März angesetzt. Da aber der Karfreitag ein Feiertag ist, sind es doch nur 20, oder? Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass der Karfreitag dazuzählz. Ist das so korrekt?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Hallo Alisa8811,

wie geht es, dass man beim alten Job bis 15. März arbeitet u. für die Berechnung 21 Tage ansetzt?
In Bayern: Bei einer 5-Tage-Woche sind es im März 20 Arbeitstage. Im gesamten Jahr 2013 sind es mit Mariä Himmelfahrt 249 Tage u. ohne 250 Tage.

Also, man sieht jedes Bundesland ist anders.
Aber… der Karfreitag ist zwar ein Feiertag, aber ein „bezahlter“!
Okay?

Hallo,

bedaure, Lohnrechnung ist nicht meine Stärke.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

nein, ich denke nicht das dass so korrekt ist, da der Feiertag ja definitiv kein Arbeitstag ist. Wenn also die Berechnung nach Arbeitstagen erfolgt (was zulässig ist, wenn es denn immer so in dem Betrieb gemacht wurde und wird), dann muss auch die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage als Divisor genommen werden.
Ist aber jetzt nur „gefühlsmäßig“, kann Ihnen leider keine rechtliche Grundlage hierzu nennen…

Gruß,
Astrid

Ich verstehe die Frage nicht ganz denn der Karfreitag , fällt nicht auf das Wochenende und somit ist dies ein bezahlter Arbeitstag, auch wenn sie am Karfreitag nicht arbeiten müssen. Dieser Tag sollte jedoch in das vom 16.03. startende neue Arbeitsverhältnis fallen. Wenn ihr Gehalt jedoch 50 % vom ehemaligem Monatsgehalt beträgt, dann muss der tag selbstverständlich mit dazu zählen.

Hallo Alisa,

das ist meines Wissens korrekt. Bei der Gehaltsberechnung werden immer Standardwerte zugrunde gelegt, also z.B. 21 Arbeitstage pro Monat, weil das die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage ist.

Analog dazu sollte der neue Arbeitgeber auch mit 21 Arbeitstagen kalkulieren, wenn er das Gehalt für den Monat März berechnet - dann ist es unterm Strich wieder richtig.

Viele Grüße
tinastar

Soweit ich weiß, werden die Feiertage als bezahlter Arbeitstag mitgezählt, nur dass man nicht arbeiten muss aufgrund des Feiertags.

Hallo liebe/r Fragesteller/in,
erst mal als Antwort zu den Vorrednern. Die Anzahl Arbeitstage im Monat brauche ich als Divisor, um auf Basis des Monatsbruttos das anteilige Tagesgehalt auszurechnen (Monatsbrutto / Anzahl Monatsarbeitstage = Tagesbrutto). Das mal Anzahl Arbeitstage bis zum 15.03. ist Deine letzte Vergütung in der alten Firma.

Je nach Bundesland ist die Anzahl Arbeitstage auf Grund der unterschiedlichen Feiertagsregelungen verschieden. Für den März 2013 liegt die aber bundeseinheitlich bei 20(!) Arbeitstagen. Also, Du hast Recht.
Viele Grüße und einen guten Start in der neuen Firma
Michael

Hallo,

ja das ist korrekt. Feiertage unterliegen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz der Vergütung.

Schönen Gruß

Holger

hallo alisa
hier ein link zu den AT
http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-A…
richtig sind 20AT für niedersachsen.
karfreitag ist ein gesetzlicher feiertag.
gruß paule

Hallo, ja natürlich zählt der Feiertag dazu. Denn dieser wird ja voll bezahlt durch den AG. LG

Hallo,
ja, das ist korrekt so.
LG

Ahoi Alisa8811,

sorry war in Urlaub…

was sagt denn der TV dazu?

Jack