Feiertag = Freier Tag?

Hallo,

angenomen…

…es gäbe eine 5 Tage Woche, wobei die 2 freien Tage variieren können, das heisst mal Montag-Dienstag, mal Donnerstag-Freitag frei, als Beispiel.

Ist es nun ok, wenn die Firma einen Feiertag, den man freibekommt als einer der 2 freien Tage berechnet?
Wäre es nicht üblich in dieser Woche dann drei freie Tage zu haben?

Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.

Danke und Gruß
Roland

Hi!

Wäre der Feiertag eh frei gewesen? Dann hat der AN Pech gehabt, ebenso, wie ein AN, der nur MO-FR arbeitet, Pech hat, wenn ein beweglicher Feiertag auf das Wochenende fällt.

Gruß
Guido

Hi…

Wäre der Feiertag eh frei gewesen? Dann hat der AN Pech
gehabt, ebenso, wie ein AN, der nur MO-FR arbeitet, Pech hat,
wenn ein beweglicher Feiertag auf das Wochenende fällt.

Hm. An sich richtig und logisch. Was aber, wenn der AN nun weiter behauptet, die Schichtpläne der Firma würden jährlich so angepasst, daß alle Feiertage des Jahres in den variablen „Wochenenden“ des Schichtplans liegen?

genumi

Hi!

Was aber, wenn der AN nun
weiter behauptet, die Schichtpläne der Firma würden jährlich
so angepasst, daß alle Feiertage des Jahres in den variablen
„Wochenenden“ des Schichtplans liegen?

Dann behaupte ich, dass das überhaupt nicht möglich ist, da ein Schichtplan mehrere AN voraussetzt, die an verschiedenen Feiertage eingesetzt würden …

Gruß
Guido

Hi…

Was aber, wenn der AN nun
weiter behauptet, die Schichtpläne der Firma würden jährlich
so angepasst, daß alle Feiertage des Jahres in den variablen
„Wochenenden“ des Schichtplans liegen?

Dann behaupte ich, dass das überhaupt nicht möglich ist, da
ein Schichtplan mehrere AN voraussetzt, die an verschiedenen
Feiertage eingesetzt würden …

Sehe ich nicht so. Aber egal, ich konstruiere einfach eine neue Situation:
AN A fühlt sich benachteiligt, weil seine freien Tage immer so gelegt werden, daß die Feiertage auf ohnehin freie Tage fallen, während für seinen Kollegen B die Feiertage auf geplanten Arbeitstagen liegen, so daß B mehr Freizeit hat als A.

genumi

1 Like

Hi!

AN A fühlt sich benachteiligt, weil seine freien Tage immer so
gelegt werden, daß die Feiertage auf ohnehin freie Tage
fallen, während für seinen Kollegen B die Feiertage auf
geplanten Arbeitstagen liegen, so daß B mehr Freizeit hat als
A.

Dann sollte er den BR konsultieren.

Existiert keiner, hat der AG weitgehend (!) freie Hand bei der Erstellung von Dienstplänen.
Wobei hier immer noch unterschieden werden muss zwischen dem, was der AN so „fühlt“ und dem, was über Jahre hinweg den Tatsachen entspricht. :smile:

Aber das ist eine andere Thematik.

Gruß
Guido

3 Like

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

Also ist es rechtens, das der Ag bei Erstellung der Arbeitspläne einen Feiertag mit einem weiteren Freien Tag kombiniert und somit die 2 freien Tage entstehen?

Zur info, AG splittet auch schonmal die 2 freien Tage, also z.B. Dienstag und Donnerstag frei. Dienstag wäre ein Feiertag. Dies wäre also rechtens?

Gruß
Roland

Hi!

Also ist es rechtens, das der Ag bei Erstellung der
Arbeitspläne einen Feiertag mit einem weiteren Freien Tag
kombiniert und somit die 2 freien Tage entstehen?

Grundsätzlich ja.

Zur info, AG splittet auch schonmal die 2 freien Tage, also
z.B. Dienstag und Donnerstag frei. Dienstag wäre ein Feiertag.
Dies wäre also rechtens?

Wenn das nicht nur „passend“ zu den Feiertagen passiert, ist das rechtens, ja!

Gruß