Hallo,
R. arbeite in einer Bäckerei, hat eine 5 Tage Woche ( Dienstag - Samsatg, Montag = freier Tag)& kommt sich ein bisschen übers Ohr gehauen vor. Sein Problem ist, wenn ein Feiertag in der Woche ist, entfällt sein freier Tag. Bsp. Himmelfahrt war ein Donnerstag, Montag ( eig. frei) musste R. arbeiten, da R. ja Donnerstags durch den Feiertag nicht arbeiten musste/konnte.
Jetzt wollte R. wissen ob das rechtens so in Ordnung ist ?! Bei einer Bekannten, die in einer Metzgerei arbeitet, ist das nicht so. Sie hat dann also in der Woche, wenn ein Feiertag ist, 2 ‚‚freie‘‘ Tage…
Lg Katja
Hallo,
R. arbeite in einer Bäckerei, hat eine 5 Tage Woche ( Dienstag
- Samsatg, Montag = freier Tag)& kommt sich ein bisschen übers
Ohr gehauen vor. Sein Problem ist, wenn ein Feiertag in der
Woche ist, entfällt sein freier Tag. Bsp. Himmelfahrt war ein
Donnerstag, Montag ( eig. frei) musste R. arbeiten, da R. ja
Donnerstags durch den Feiertag nicht arbeiten musste/konnte.
Jetzt wollte R. wissen ob das rechtens so in Ordnung ist ?!
Feiertag ist Feiertag. Wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, erhält man dafür den durchschnittlichen Lohn, bzw. Gehalt als ob man gearbeitet hätte. Wenn der Chef Arbeit an einem arbeitsfreien Tag anordnet, so sind das Mehr-/Überstunden die entweder mit Freizeit oder Geld abgegolten werden müssen.
Bei einer Bekannten, die in einer Metzgerei arbeitet, ist das
nicht so. Sie hat dann also in der Woche, wenn ein Feiertag
ist, 2 ‚‚freie‘‘ Tage…
Wie jeder andere auch
. Pech ist, wenn (wie Pfingsten) der/die Feiertag(e) auf arbeitsfreie Tage fallen. Dann ist eben sowieso frei. Das ist aber auch bei allen anderen AN so.
Lg Katja
Sonderregelungen gibt es, wenn es keine ‚‚normalen‘‘, regelmäßigen, arbeitsfreien Tage gibt (Krankenhaus,Polizei etc.). In solchen Betrieben gibt es aber normalerweise Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, in denen dies geregelt ist.
LG vaxen