Guten Abend,
Entgeltfortzahlung für einen Feiertag gibt es, wenn die Arbeit einzig und alleine wegen des Feiertags ausfällt…
Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Somit kann der Karfreitag auch der freie Tag sein, muss es aber nicht automatisch…
Gerade in Unternehmen mit rotierenden freien Tagen ist die Bewertung schwierig und eigentlich ein Regelungstatbestand für einen Betriebsrat…
Vielleicht wird es an einem Beispiel klarer:
Ließchen arbeitet immer freitags an der Kasse… nun ist Karfreitag, der Laden hat dicht… ganz einfache Lösung: Arbeit fällt wegen Feiertag aus…Ließchen bekommt den Tag bezahlt…
Ebenso einfach ist es; wenn der freie Tag rotierend ist: erste Woche Montag, zweite Woche Dienstag usw… hat man nun seinen freien Tag in der Karwoche am Freitag: gibt es keinen zusätzlichen freien Tag, weil ja an diesem Tag eh keine Arbeit geplant war…
Schwierig wird es eben, wenn die Tage „bunt gewürfelt“ gegeben werden… dann muss der Dienstplaner schauen, wer halt frei bekommt ohne Entgeltfortzahlung, weil er eh frei gehabt hätte…und welche Mitarbeiter frei haben mit Entgeltfortzahlung…
In der Üraxis könnte es wie folgt aussehen: Laden hat 10 Mitarbeiter…von denen immer 8 anwesend sind und 2 frei haben… nun muss der Dienstplaner bestimmen: 8 Mitarbeiter, die Entgeltfortzahlung bekommen…und 2 die eh nicht zum Dienst eingeteilt worden wären…und somit keine Entgeltfortzahlung bekommt…
Das öffnet natürlich der Willkür Tür und Tor und so sollte man eben gerecht abwechseln…z.B. Wochen Feiertag 1 haben Mitarbeiter 1+2 die Pappnase auf und keine Entgeltfortzahlung…Feiertag 2 wiederfährt es Mitarbeiter 3 + 4 uswusw… wie gesagt: am einfachsten stellt ein BR soclhe Regelungen auf…
Nun könnte man sagen: das ist doch ungerecht, es ist doch schliesslich Feiertag…aber am deutlichsten wird es vielleicht am Paradebeispiel einer Friseurin…
…diese hat IMMER Montag frei… nun ist Ostermontag…ganz klar: an diesem Tag wäre für sie eh nie und nimmer Arbeit vorgesehen gewesen, also warum sollte sie auch Entgeltfortzahlung bekommen: Die arbeit fällt ja nicht wegen des Feiertages aus…
Ich hoffe, ich konnte dieses schwierige Thema einigermaßen verständlich erläutern… ansonsten: gerne erneut nachfragen…
Nette Grüße
MG