Feiertag = Minusstunden ?

Ein Arbeitgeber beschäftig ca. 10 Arbeitnehmer. Einige davon in einer 5-Tage Woche (Montag-Samstag) bei 40 Stunden pro Woche.
Ein Arbeitnehmer(im Verkauf-Geschäft) hat seinem freien Tag immer am Mittwoch ! Fällt nun aber ein Feiertag auf diesen freien Tag, und der Arbeitnehmer arbeitet nicht, werden diesem 8 Stunden abgezogen, und dieser hat in dieser Woche 8 Minusstunden. Ebenfalls wird so verfahren wenn der Feiertag auf einen anderen Tag der Woche fällt,(ausser Sonntag). Da werden dem Arbeitnehmer auch volle 8 Stunden abgezogen.
Die Frage ist nun, ob das laut Gesetz so richtig ist.
Dazu muss man auch noch sagen, das für den Arbeitgeber kein Tarifvertrag anwendung findet. Es gibt auch keinen Betriebsrat, oder dergleichen.

Wer weiss Rat ?

mfg.

Ein Arbeitgeber beschäftig ca. 10 Arbeitnehmer. Einige davon
in einer 5-Tage Woche (Montag-Samstag) bei 40 Stunden pro
Woche.
Ein Arbeitnehmer(im Verkauf-Geschäft) hat seinem freien Tag
immer am Mittwoch ! Fällt nun aber ein Feiertag auf diesen
freien Tag, und der Arbeitnehmer arbeitet nicht, werden diesem
8 Stunden abgezogen, und dieser hat in dieser Woche 8
Minusstunden. Ebenfalls wird so verfahren wenn der Feiertag
auf einen anderen Tag der Woche fällt,(ausser Sonntag). Da
werden dem Arbeitnehmer auch volle 8 Stunden abgezogen.
Die Frage ist nun, ob das laut Gesetz so richtig ist.

Hallo
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, in diesem Fall § 2 Abs. 1 EntgFzG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Also kann Arbeitsausfall an Feiertagen, da er bezahlt werden muß, auch nicht zu Minusstunden führen.
Dienstplanmäßig freie Tage können sowieso nicht zu Minusstunden führen, da der AG ja an den anderen Tagen seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachgekommen ist. Wie begründet der AG eigentlich dieses unsittliche Ansinnen ?

Dazu muss man auch noch sagen, das für den Arbeitgeber kein
Tarifvertrag anwendung findet. Es gibt auch keinen
Betriebsrat, oder dergleichen.

Das liesse sich ändern !

Wer weiss Rat ?

mfg.

&Tschüß

Hallo, und Danke für Ihren Tipp oder besser gesagt Hinweis.
Der Arbeitgeber begründet das so:
Zitat: „Das ist eben so, und er muss diesen Ausfalltag nicht zahlen !!“ Zitat Ende.
Der Arbeitnehmer arbeitet schon ca. 12 Jahre bei diesem Arbeitgeber, und das wurde schon immer so gehandhabt.
Aber jetzt wird man halt eh nichts mehr machen können, ich meine mit der „verlorenen Zeit“ in der Vergangenheit, die unrechtmäßig abgezogen wurde.
Der Arbeitnehmer weiss auf jeden Fall jetzt mehr.

mfg, und nochmals Danke.

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