Wenn ein Arbeitnehmer eine gesamte Woche krank geschrieben ist, und zufällig in diese besagte Woche ein gesetzlicher Feiertag fällt, gilt dann der Arbeitnehmer an diesem Feiertag als krank geschrieben, oder gilt der Feiertag für den Arbeitnehmer als Feiertag (oder beides)?
Wie würde sich die oben dargestellte Situation auswirken, wenn ausgerechnet an diesem Feiertag ein Notdienst ausgeführt werden müßte, weil z.B. eine Störung aufgetreten ist, deren Behebung nicht aufschiebbar ist?
Wenn ein Arbeitnehmer eine gesamte Woche krank geschrieben
ist, und zufällig in diese besagte Woche ein gesetzlicher
Feiertag fällt, gilt dann der Arbeitnehmer an diesem Feiertag
als krank geschrieben, oder gilt der Feiertag für den
Arbeitnehmer als Feiertag (oder beides)?
Diese Frage verwundert doch sehr. Auf der AU-Bescheinigung ist ein Zeitraum mit Anfangs- und Enddatum definiert. Wie soll es da zwischendrin Einzeltage der Arbeitsfähigkeit geben ?
Wie würde sich die oben dargestellte Situation auswirken, wenn
ausgerechnet an diesem Feiertag ein Notdienst ausgeführt
werden müßte, weil z.B. eine Störung aufgetreten ist, deren
Behebung nicht aufschiebbar ist?
Die wirkt sich so aus, daß der AG diesen Notdienst irgendwie organisieren muß - aber ohne den krankgeschriebenen AN. Das ist nun mal sein unternehmerisches Risiko.
Das hätte sich auch durch logisches Denken herausfinden lassen
Scheinbar ist es Ihnen ummöglich, eine neutrale Antwort ohne
demütigende Bemerkungen zu geben. Darf man in diesem Brett so
vom Leder ziehen?
Scheinbar ist es manchen Leuten unmöglich, vor dem Einstellen einer Frage ihr Hirn einzuschalten.
Darf man in diesem Brett wirklich jede noch so blöde Frage stellen?