hallo.
ein arbeitnehmer wohnt in bundesland B, ist aber bei einem personaldienstleister in bundesland T beschäftigt, und wird von diesem in bundesland B eingesetzt.
nun ist der tag X in der entsprechenden region von B ein gesetzlicher feiertag.
nach meinem verständnis für die materie hat der arbeitnehmer an diesem tag keinen feiertag, d.h. der arbeitgeber müßte ihn am tag X irgendwo anders einsetzen. oder?
und wie sieht’s aus, wenn der arbeitgeber an diesem feiertag arbeiten läßt? stehen dem arbeitnehmer dann die entsprechenden zuschläge zu?
gruß
michael
hallo,
nach meinem verständnis für die materie hat der arbeitnehmer
an diesem tag keinen feiertag,
Doch, hat er.
d.h. der arbeitgeber müßte ihn
am tag X irgendwo anders einsetzen. oder?
Warum sollte er das müssen?
und wie sieht’s aus, wenn der arbeitgeber an diesem feiertag
arbeiten läßt? stehen dem arbeitnehmer dann die entsprechenden
zuschläge zu?
Also entweder hat der AN Feiertag (und damit frei) oder er arbeitet in einem Bundesland, wo kein Feiertag ist und da gibts dann m.E. auch keinen Zuschlag.
MfG
hallo.
d.h. der arbeitgeber müßte ihn
am tag X irgendwo anders einsetzen. oder?
Warum sollte er das müssen?
weil in dem bundesland, in dem der AN normalerweise arbeitet, eben feiertag ist. im bundesland des eigentlichen arbeitgebers (also des personaldienstleisters) aber nicht.
die frage lautet also:
kommt’s bezüglich der feiertagsregelung drauf an, in welchem bundesland ein arbeitnehmer tatsächlich arbeitet oder darauf, in welchem bundesland sein arbeitgeber sitzt?
gruß
michael
Hallo,
kommt’s bezüglich der feiertagsregelung drauf an, in welchem
bundesland ein arbeitnehmer tatsächlich arbeitet oder darauf,
in welchem bundesland sein arbeitgeber sitzt?
Darauf, wo der AN tatsächlich arbeitet.
Und nein, der AG muss den AN nicht für den 1 Tag in dem Bundesland einsetzen, wo kein Feiertag ist.
MfG