Feiertag rausgearbeitet?

Angenommen:Ich arbeite momentan noch als Vollzeitkraft, ab Jan. nur noch halbtags( strukturumbildung)…allerdings jetzt von MO- Fr…dann nur noch Mo- Do…Freitags frei, weil die Stunden dann erfüllt sind …täglich 5 Stunden aus arbeitsorg. Gründen.- MEINE Frage: wenn Freitag ein Feiertag ist, was dann… volltagskr. bekommen ihn " geschenkt"… ich hab ihn doch schon „rausgearbeitet“ …wie wäre dann die Rechtlage dazu?

Hi!

Wenn festgelegt ist, dass man nur von Montag - Donnerstag arbeitet, dann ist es Pech, wenn auf den Freitag ein Feiertag fällt!

Ebenso ist es dann halt „Glück“, wenn die Feiertage auf einen Montag fallen (gibt es ja ein paar - Ostern und Pfingsten zum Bleistift)!

LG
Guido

Hallo,

Wenn festgelegt ist, dass man nur von Montag - Donnerstag
arbeitet, dann ist es Pech, wenn auf den Freitag ein Feiertag
fällt!

Ebenso ist es dann halt „Glück“, wenn die Feiertage auf einen
Montag fallen (gibt es ja ein paar - Ostern und Pfingsten zum
Bleistift)!

bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass sich die „Ungerechtigkeit“ tatsächlich ausgleicht (zumindest in BW).
Es gibt einen Feiertag, der immer auf Freitag fällt (Karfreitag). Dem stehen zwei Montage (Pfingsten und Ostern) sowie zwei Donnerstage (Himmelfahrt und Fronleichnam) gegenüber. Also viermal günstig gegen einmal ungünstig. Bei der geschilderten Viertagewoche gleicht sich das genau aus.
Die Feiertage, die an wechselnden Wochentagen stattfinden, gleichen sich über die Jahre sowieso aus.

Gruß, Niels