Ich bin in einer Gärtnerei für 40h die Woche angestellt. Die Gärtnerei hat von Montag-Sonnabend geöffnet. Da ich jeden Samstag arbeite, weil es der Arbeitsreichste Tag ist, habe ich unter der Woche dann einen Tag frei. In meinem Fall Montag. Was heißt es aber für mich wenn auf Montag ein Feiertag fällt. Darf ich diesen auch für mich als Feiertag mit 8h rechnen oder da es normalerweise mein freier Tag ist, nicht? Ich muss dazu sagen, wir sind mehrere Angestellte und jeder hat einen anderen Tag frei. Und auf Montag fallen ja die meisten Feiertage.
Hallo,
ja das ist richtig, sie haben in diesem Fall Pech. Bei Frisören ist das z.B. genauso.
Wenn der feste freie Tag immer an einem Montag ist, dann haben Sie keinen Anspruch auf einen Ausgleich.
Zudem ist nur Ostern und Pfingsten immer So/Mo., wenn Sie donnerstags den freien Tag hätten, wäre Sie auch 2x betroffen. Ich denke, es gleicht sich immer aus. So haben Sie aber ein langes WE, dass ist doch auch schön.
Wenn man in einem rollierenden Sytem den freien Tag hat, dann sieht die Sache anders aus.
Gruß
Trotzkopf
leider in den ferien
Hallo,
so hart wie das ist. Theoretisch ist das in dem Fall halt Pech. Wir hatten den Fall bei uns im Unternehmen auch mal und haben uns das kulanter Weise mit dem Arbeitnehmer geteilt. Ich hatte im Vorfeld eine Anwältin dazu befragt, die meinte, dass das halt dann Pech für den Arbeitnehmer sei.
hallo,
sorry…da bin ich überfragt…das ist spezielles Arbeitsrecht
Hallo, im Prinzip ist das leider so. Wenn bei Mo-FR-Arbeitern der Feiertag aufs Wochenende fällt, haben die ja auch „Pech“ gehabt. Es kommt aber noch darauf an, ob der Montag nur freiwillig frei ist oder eine verbindliche Absprache darüber besteht. Wenn es aber immer der Montag ist, hat das eine Verbindlichkeit durch Gewohnheitsrecht.
Meiner Meinung nach ist ein Feiertag ein Feiertag. Das heißt, dir steht noch ein anderer freier Tag in der Woche zu, wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt. Wenn deine Kollegen an einem anderen Tag frei haben, bspw. Dienstags, dann nehmen die doch auch frei und kommen nicht, nur weil Montags schon ein Feiertag war. Oder? Kenne mich da zwar nicht hunderprozentig aus, aber alles andere ist meiner Meinung nach eine Benachteiligung deiner Person. Alles Gute, mikmona
Recht vielen Dank, für die Antwort. Allerdings triffts mich dieses Jahr besonders hart da 5 Feiertage auf den Montag fallen. Da sag ich Pech gehabt!
Vielen Dank für die Antwort! Leider bleibt für mich nur der Montag als freier Tag, da alle anderen möglichen Tage von meinen Kollegen genutzt werden. Das nenn ich dann wohl Pech gehabt. Und dieses Jahr triffts mich gleich 5mal. Aua!
Vielen Dank für die Antwort so war auch mein Gedanke! Aber leider lag ich wohl daneben. Von mir auch alles Gute.
Recht vielen Dank für die Antwort! Macht mich nicht so glücklich. Es sind halt dieses Jahr 5 Feiertage die auf Montag fallen und das ist bitter.
Hallo springbrunnen,
das ist ein Klassiker. Jeder Feiertag ist automatischer Freiertag. Diesen muss Dir dein Arbeitgeber wie einen Arbeitstag anrechnen. D.h. wenn in einer Woche ein Feiertag ist hast Du 2 freie Tage.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Beste Grüße
Andreas
Vielleicht einfach mal mit dem Arbeitgeber drüber reden. Manchmal lässt sich dann doch noch ein Konsens finden, der für beide Seiten Vorteile bringt.
Hallo,
Da der Montag dein freien Tag ist , ist der Tag als frei und nicht als Feiertag zu betrachten .
Wer z.B. von Mo. bis Fr. Vollzeit arbeitet und ein Sa. Feiertag ist , ist der Sa. nicht als Feiertag berechnet .
Ich hoffe , ich konnte dir helfen .
Gruss .
Hallo,
habe erst heute Ihre Anfrage gelesen. Meine Meinung , zu der ich im Moment keine gesetzliche Grundlage finde, ist – vorbehaltlich evtl. abweichender betrieblicher oder tarifvertraglicher Regelungen - Folgende:
Wäre der Montag Ihr Arbeitstag und dieser fiele auf einen Feiertag , würde Ihnen der AG die entsprechende Stundenzahl gutschreiben, ohne dass Sie eine Arbeitsleistung erbringen (bezahlter Feiertag). Das müsste auch gelten, wenn der Montag Ihr üblicher Tag des Freizeitausgleichs ist und dieser auf einen Feiertag fällt. Hätten Sie Urlaub, würde der Feiertag auch nicht als Urlaubstag zählen. Das Gleiche müsste m. E. auch für den Freizeitausgleich gelten, denn seine Gewährung kann m. E. nur an einem Tag erfolgen, an dem allgemein im Betrieb gearbeitet wird (sonst könnte der Chef ja sagen: „Freizeitausgleich gibt es nur am Sonntag.“) Ansonsten müsste der Freizeitausgleich an einem anderen allgemeinen Arbeitstag nachgeholt werden, (vorausgesetzt Ihr Chef teilt meine Auffassung).
Gruß
Zemionow
(erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis: Ein freundliches „Hallo“ zum Eingang und ein Gruß am Ende eines Beitrages ist unter den Forumsteilenehmern üblich. Also,… nix für ungut)
Hallo,
und recht herzlichen Dank, für Ihre Antwort und die netten Hinweise zum Forum. Es war meine erste Anfrage und daher bin ich dankbar für jeden Tipp. Es wäre mir natürlich schon wichtig gewesen, ein gesetzlich und rechtlich richtige Antwort zu erhalten, da mein Arbeitnehmer, diese Ihre Meinung, die auch meine Meinung ist, nicht teilt. Und dann hätte ich schon gern etwas eindeutiges entgegenzusetzen wollen. So werde ich wohl den kürzeren ziehen und im Vergleich mit meiner Arbeitskollegin, in diesem Jahr 5 Tage mehr arbeiten müssen. Immerhin meinte mein Chef, er würde es übers Urlaubsgeld ausgleichen wollen. Was ich allerdings auch nicht recht vergleichen kann, da ich seit 11 Jahren und meine Kollegin seit einem halben Jahr in der Firma arbeitet. Schau mer mal. Es ist schade, dass es dazu kein klares Gesetz gibt. Leider. Ich bedanke mich aber für Ihre ausführliche Auskunft.
Gruß
Springbrunnen
Hallo,
wenn du grundsätzlich nicht an diesem Tag arbeitest, hast du natürlich auch kein Anrecht auf eine Vergütung!
MfG
Es muss der Tag immer dann gezahlt werden, wenn man gearbeitet hätte. Fällt der Feiertag auf den regulären freien Tag, so entfällt auch die Feiertagsbezahlung.
Muss man jedoch am Feiertag arbeiten, so bekommt man den Feiertag bezahlt zzgl. der Arbeitszeit mit Feiertagszuschlag.
LG.
Ich bin in einer Gärtnerei für 40h die Woche angestellt.
Gärtnerei hat von Montag-Sonnabend geöffnet. Da ich jeden
Samstag arbeite, weil es der Arbeitsreichste Tag ist, habe ich
unter der Woche dann einen Tag frei. In meinem Fall Montag.
Was heißt es aber für mich wenn auf Montag ein Feiertag fällt.
Darf ich diesen auch für mich als Feiertag mit 8h rechnen oder
da es normalerweise mein freier Tag ist, nicht? Ich muss dazu
sagen, wir sind mehrere Angestellte und jeder hat einen
anderen Tag frei. Und auf Montag fallen ja die meisten
Feiertage.
Hallo, ganz einfach, wird am Feiertag gearbeitet, gibt es extra 100% Lohnzuschlag. Wird nicht gearbeitet, gibt es nichts. Ist man für den Feiertag geplant und arbeitet nicht, dann gibt es quasi einen bezahlten freien Tag. Hat man an einem Feiertag seinen freien Tag, dann gibt es noch einen unbezahlten freien Tag dazu.
So einfach ist es
Hallo,
in Ihrem Fall sollten Sie den aktuellen Tarifvertrag oder Ihren Arbeitsverrtrag prüfen. Ohne diese Informationen kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen