Feiertag und freier Tag im Einzelhandel

Hallo,
ich arbeite im Einzelhandel (6 Tage Woche, MO - SA), habe allerdings nur 5 Tage zu arbeiten und einen Tag immer irgendwann unter der Woche frei. Jetzt fordert mein Chef, dass ich in Feiertagswochen Überstunden arbeite, was ja für mich vollkommen ok wäre. Aber er verlangt von mir, dass ich die Überstunden so reinarbeite, dass ich ohne freien Tag komme.
Ist das ok?

MfG

Hallo.
Zurzeit versuchen die Arbeitgeber alles aus Ihren Mitarbeitern Rauszuholen was es so geht.Mein tip,
lies erstmal dein Arbeitsvertrag.Es sind schwere Zeiten heutzutage weil viele nichts kaufen wollen.Denn fehlenden umsatzfrust läst er an Mittarbeitern raus.Überstunden kann der Arbeitgeber fordern aber nur dann wenn er in der Notlage ist ,Überstunden kann man ja machen aber lass das nicht das Regel sein.Also begründe deine situation dass es manchmal nicht gehen würde (höflich).Ansonsten rate ich dir werde Mitglied einer Gewerkschaft und bei einer kündigung brauchen Sie ja sowieso einen Anwalt,die aber die gewerkschaft für Sie einspringt ,ohne dass Sie einen Anwaltgebühren zu zahlen haben.Meinermeinung ist dass ein Mitarbeiter einer Firma oder einer Handelskette auch Menschen sind und ein wert haben !.
MfG.
mca

Ich unterstelle: Ihr Chef bezahlt die Überstunden auch als solche. (Falls nicht: Notieren Sie Tag für Tag genau ihre Arbeitszeit. Wenn Sie aus taktischen Gründen jetzt keine Bezahlung fordern wollen, können Sie das dann später tun.)

Ob Ihr Chef die Überstunden verlangen kann, hängt in erster Linie vom Arbeitsvertrag ab. Auch ein Tarifvertrag kann Regelungen enthalten. Wenn dort der freie Tag fest verankert ist, gilt das auch; kaum vorstellbar, aber theoretisch denkbar: Dass die Auslegung Ihrer Arbeitszeitvereinbarung ergibt, dass in Feiertagswochen der Feiertag als freier Tag im Sinne ihres Arbeitsvertrags zu werten ist.

Absolute Grenzen für die Arbeitszeit stellt das Arbeitszeitgesetz auf. Danach sind pro Woche maximal 60 Stunden und pro Tag 10 Stunden zulässig.

Absolute Grenzen für den Arbeits

Hallo,
vielen Dank für die Antwort!!

In dem Vertrag heisst es:
„Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall angeordnete Mehr- bzw. Überstunden sowie Nacht-, Sonntags- oder Feiertasarbeit im gesetzlich, tarifvertraglich und betrieblich zulässigen Rahmen zu leisten. Angeordnete oder nachträglich genehmigte Mehrarbeits- und Überstunden sowie Zuschläge hierauf können auch durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden.“

Was sagt das im Bezug auf meinen freien Tag aus??

Hallo,
vielen Dank für die Antwort!!

In dem Vertrag heisst es:
„Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall angeordnete Mehr- bzw. Überstunden sowie Nacht-, Sonntags- oder Feiertasarbeit im gesetzlich, tarifvertraglich und betrieblich zulässigen Rahmen zu leisten. Angeordnete oder nachträglich genehmigte Mehrarbeits- und Überstunden sowie Zuschläge hierauf können auch durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden.“

Was sagt das im Bezug auf meinen freien Tag aus?? .

Na ja, doch wohl: Im Bedarfsfall fällt der freie Tag halt aus. Aber: Es handelt sich um Überstunden, die entweder zusätzlich bezahlt oder später durch Freizeit ausgeglichen wird.

hallo.
Es heisst im Bedarfsfall also im NOTFALL.(kläre wie lange der Bedarfsfall dauert dauert, ob es nur für den Weihnachtssaison ist? die sie gerade sind.Das andere währe punkt eins gesetzlich, es müssen eine bestimmte zeit vergehen in dem Sie eine ruhe gönnen müssen.Sonst sind sie nicht Berufsgenossenschaftlich Versichert. Wenn dir was geschieht leibst du auf eigene kappe sitzen nur weil Sie angst gehabt haben.bei mir wäre es 11 stunden ruhe zeit erst dann könnte ich wieder arbeiten gehen.Tut mir leid dass ich etwas grob sage!
tariflich währe nicht weniger als gesetzliche.und ab 20 oder 22 Uhr Arbeitszeit oder früher als 6 Uhr steht dir Zuschläge zu .wenn Sie sonntags arbeiten steht dir 100 protzen zuschlagt steuer frei zu!
viele Verleihfirmen schüchtern Ihre Mitarbeiter. aber am ende suchen die händeringend nach Facharbeitern für Dumping enstiegspreise. !

Vielen Dank!

Es steht einem immer ein Freizeitausgleich für Feiertage zu
Wenn also am Karfreitag gearbeitet wird muss dafür ein zusätzlicher freier Tag gegeben werden.
Also gibt es zwei Tage frei einen Tag für den FT und einen Tag für den 6 Arbeitstag, weil ja nur 5 vereinbart sind.

Ungünstig aber so wie ich weiss rechtlich OK ist, dass der sechste frei Tag auf den Feiertag gelegt wird. So dass man selber keinen Vorteil vom FT hat.

Ist nicht nett, wenn das immer so ist.

(Ich hoffe das die Antwort geholfen hat… habe die Frage nicht 100% verstanden)