Ich unterstelle: Ihr Chef bezahlt die Überstunden auch als solche. (Falls nicht: Notieren Sie Tag für Tag genau ihre Arbeitszeit. Wenn Sie aus taktischen Gründen jetzt keine Bezahlung fordern wollen, können Sie das dann später tun.)
Ob Ihr Chef die Überstunden verlangen kann, hängt in erster Linie vom Arbeitsvertrag ab. Auch ein Tarifvertrag kann Regelungen enthalten. Wenn dort der freie Tag fest verankert ist, gilt das auch; kaum vorstellbar, aber theoretisch denkbar: Dass die Auslegung Ihrer Arbeitszeitvereinbarung ergibt, dass in Feiertagswochen der Feiertag als freier Tag im Sinne ihres Arbeitsvertrags zu werten ist.
Absolute Grenzen für die Arbeitszeit stellt das Arbeitszeitgesetz auf. Danach sind pro Woche maximal 60 Stunden und pro Tag 10 Stunden zulässig.
Absolute Grenzen für den Arbeits