Feiertag und freier Tag im Einzelhandel

Hallo,
ein Mitarbeiter arbeitet im Einzelhandel (6 Tage Woche, MO - SA), hat allerdings nur 5 Tage zu arbeiten und einen Tag immer irgendwann unter der Woche frei. Jetzt fordert der Chef, dass der Mitarbeiter in Feiertagswochen Überstunden arbeitet, was ja für ihn vollkommen ok wäre. Aber er verlangt von ihm, dass er die Überstunden so reinarbeitet, dass er ohne freien Tag kommt.
Ist das ok?

MfG

Ich steh auf dem Schlauch
Hi!

Ich glaube nicht, dass ich der Einzige bin, der nicht vnersteht, was Du im Detail meinst.

Kannst Du das bitte mal anhand eines Beispiels konkretisieren?

Gruß
Guido

Hallo,

ich versteh das so, dass der freie Tag und der Feiertag nicht derselbe Tag sind und daher die Wochenarbeitszeit an 4 statt 5 Tagen erbracht werden soll, also die Überstunden dazu dienen, den Feiertag rauszuarbeiten, was grds. nicht mit dem EFZG vereinbar wäre.

VG
EK

Hallo EK,

ich verstehe das so:

Der MA soll trotz Feiertag an 5 Tagen arbeiten und bekommt dafür einen Tag als Überstunden gutgeschrieben.

Gruß

Joschi

Hallo,

ein Mitarbeiter arbeitet im Einzelhandel (6 Tage Woche, MO - SA), hat allerdings nur 5 Tage zu arbeiten und einen Tag immer irgendwann unter der Woche frei. Jetzt fordert der Chef, dass der Mitarbeiter in Feiertagswochen Überstunden arbeitet, was ja für ihn vollkommen ok wäre. Aber er verlangt von ihm, dass er die Überstunden so reinarbeitet, dass er ohne freien Tag kommt.
Ist das ok?

Ich kann da jedenfalls kein Problem in Bezug auf das Entgeltfortzahlungsgesetz oder Arbeitszeitgesetz sehen, wenn ich es so verstehe, dass der Arbeitnehmer in einer Woche mit Feiertag trotzdem 5 Tage arbeitet und dafür eben einen Tag als Überstunden gutgeschrieben bekommt. Die können dann bezahlt oder abgebummelt werden. Wie das im Detail abgewickelt wird, regelt vielleicht noch in Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung etc.

Grüße