Feiertagarbeit bei Zeitarbeitsfirma

Wenn an einem Feiertag 6 Stunden gearbeitet werden was wird dann bei einer Arbeitszeit von 35 Stunden bezahlt?
7 Stunden Feiertag und 6 Stunden Arbeitszeit mit Zuschlag oder nur die 6 Stunden mit Zuschlag ?

Entscheidend ist die Wochenarbeitszeit. Für den Feiertag müssen die Stunden vergütet werden, die an diesem Tag gearbeitet worden wären, wenn es kein Feiertag gewesen wäre. Die effektiv gearbeiteten Stunden müssen zusätzlich mit dem tariflich vorgesehenen Feiertagszuschlag vergütet werden.

es kommt auf den Tarifvertrag an der angewendet wird!

Hallo lobo100,

es wird Ihre Arbeitszeit gezahlt: 6 Stunden mit Zuschlag.

Da Ihnen aber immer 35 Stunden die Woche gezahlt werden (unabhängig von Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit) könnte man sagen, dass sie noch 1 Stunde extra bezahlt bekommen (natürlich ohne Zuschlag, Sie haben ja nicht gearbeitet)–> siehe Stundenkonto!

Viele Grüße,

Paula

Hallo, je nach Tarifvertrag. z.B. BZA

Feiertag sind Arbeitsstunden am Feiertag von 0 - 24 Uhr
Wenn also am Feiertag 6 h gearbeitet wurden, so werden auch 6 h mit Feiertagszuschlag gebucht. Wir kommst du auf 7 h? VG

Wenn an einem Feiertag 6 Stunden gearbeitet werden was wird
dann bei einer Arbeitszeit von 35 Stunden bezahlt?

7 Stunden Feiertag und 6 Stunden Arbeitszeit mit Zuschlag
oder nur die 6 Stunden mit Zuschlag ?

keine Ahnung.
Vielleicht mal in den Arbeitsvertrag schauen?
Oder mal Google fragen: „Arbeitszeitgesetz Feiertag“

http://www.lohn-info.de/zuschlag.html
http://www.lohn-info.de/zuschlag.html#sonntags_feier…

Hallo lobo100

Ich bin kein Spezialist in der Lohnabrechnung, deshalb muss ich da passen, sorry. Ich meine aber 6 STunden plus Zuschläge. Es kommt auch darauf an, ob die 6 Stunden regelmäßige Arbeitszeit sind. Es darf auf keinen Fall eine SChlechterstellungt eintreten, wenn man am Feiertag arbeitet.

Moin,

es wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit Zuschlag bezahlt.
Gruß marineblau

Hallo
ich weiß jetzt nicht was in Ihrem Tarifvertrag steht. Es kommt auch darauf an wieviel Stunden Sie bereits von Montag bis Samstag gearbeitet haben.
Den Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag sollten sie auf jedenfall für die Feiertagsarbeit erhalten.
Alles Gute

Hallo lobo100,

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müßte das Entgelt bezahlt werden, das ausfällt => also 7 Stunden.

Wenn 6 Stunden gearbeitet werden, dann fallen diese 6 Stunden nicht aus, also sind diese 6 Stunden mit Zuschlag zu vergüten. Die siebte Stunde ist regulärer Feiertagslohn.

Soweit das EntgFzG. Änderungen hiervon können aber im Tarifvertrag stehen. Einen Abdruck solltest Du bei Einstellung bekommen haben => da mal unter Fehlzeiten/Feiertage schauen, was das steht.
Im AMP wird direkt auf das EntgFzG verwiesen, der BZA schweigt sich hierzu aus, also gilt das oben geschriebene.

Gruß
Harry

7h feiertag. eine stapelung von zuschlägen findet nicht statt. es wird jeweils der höchste zuschlag berechnet.