Hallo,
folgende Situation:
Ein AN wird auf Stundenbasis angestellt. Regulär soll die Wochenarbeitszeit 40 Stunden betragen. Je nach Arbeitsanfall werden aber mehr oder weniger Stunden geleistet. Die Entlohnung erfolgt auf Basis der verrichteten Arbeitsstunden, also kein Festgehalt. Die Arbeit wird auch Samstags verrichtet. Zum Ausgleich ist ein freier Tag unter der Woche festgelegt.
Jetzt die Frage:
Wenn in einer Woche ein Feiertag fällt, verfällt der Anspruch auf den festgelegten Tag als Ausgleich und muss an diesem dann gearbeitet werden oder ist dies unabhängig davon?