urmely
27. Juni 2011 um 18:39
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Angenommen, man reduziert die wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 auf 34 Std. Lt. Vertrag wird donnerstags nur 4 statt 7,5 Std. gearbeitet.
Donnerstage sind überdurchschnittlich oft Feiertage. Hat der Arbeitnehmer dann Pech oder kann er seinen freien Nachmittag anders legen?
Viele Grüße
urmely
Em_Geh
27. Juni 2011 um 23:04
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Guten Abend
Donnerstage sind überdurchschnittlich oft Feiertage. Hat der
Arbeitnehmer dann Pech oder kann er seinen freien Nachmittag
anders legen?
Ergänzend zu EK die gesetzliche Grundlage:
EntgeltfortzahlungsGesetz §2 (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Zitat: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Viele Grüße
urmely
Gruß
MG