Feiertage bei Teilzeit

Angenommen, man reduziert die wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 auf 34 Std. Lt. Vertrag wird donnerstags nur 4 statt 7,5 Std. gearbeitet.

Donnerstage sind überdurchschnittlich oft Feiertage. Hat der Arbeitnehmer dann Pech oder kann er seinen freien Nachmittag anders legen?

Viele Grüße

urmely

Hallo,

dann hat er Pech.

VG
EK

Guten Abend

Donnerstage sind überdurchschnittlich oft Feiertage. Hat der
Arbeitnehmer dann Pech oder kann er seinen freien Nachmittag
anders legen?

Ergänzend zu EK die gesetzliche Grundlage:
EntgeltfortzahlungsGesetz §2 (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

Zitat: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Viele Grüße

urmely

Gruß
MG