Feiertage bei Teilzeit

Hallo zusammen,

mal angenommen, A hat eine 4/5-Teilzeitstelle und arbeitet Mo-Fr.
Nun überlegt A sich, dass es ganz schön wäre den Mo grundsätzlich frei zu haben und schichtet die Arbeitsstunden von Mo gleichmäßig auf Di-Fr um.

Nun steht Pfingsten vor der Tür. Und Pfingstmontag ist ein gesetzlicher, bezahlter Feiertag.

A ist nun der Meinung, da er an diesem Tag ohnehin frei hat, würde ihm ein Ersatztag (der frei ist) zustehen.

Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, da man für Feiertage, die auf ein Wochenende fallen (bei einer Arbeitswoche von Mo-Fr), ja auch keine Ersatztage bekommt.

Auf Eure Meinungen bin ich sehr gespannt. Vielleicht hat der Eine oder Andere ja auch einen Gesetzestext parat. Ich konnte leider nichts finden.

Vielen Dank.
Gruß Netti

Hi,

meine Meinung: kein Ersatz für den auf Montag fallenden Feiertag.

Gruß
Tina

Hallo,
die Frage ist, was passiert mit Überstunden in dieser Firma?

Wenn trotz des Feiertages Di bis Fr gearbeitet wird, so als ob man die Montagsstunden „herausarbeitet“, hat man ja Überstunden geleistet. Diese kann man, wenn es üblicherweise in der Firma so gehandhabt wird, dann auch „abfeiern“.

Beatrix

Es hört sich jetzt vielleicht doof an, aber Überstunden gibt es nicht. Wer länger bleibt, bleibt halt länger (ist aber nicht üblich). Eine Entschädigung dafür gibt es weder in Zeit- noch in Geldform.

Wenn also ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, ist dieser frei. Die restlichen Tage werden „normal“ gearbeitet.

Hallo,

Wenn also ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, ist dieser
frei. Die restlichen Tage werden „normal“ gearbeitet.

Ja, dann ist es genau so!

Beatrix

Selbsterklärende Gegenfrage
Hi!

Wie beurteilst Du denn den Fall, wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Samstag fällt?

VG
Guido