Feiertage eingearbeitet?

Ich arbeite momentan noch als Vollzeitkraft, ab Jan. nur noch halbtags( strukturumbildung)…allerdings jetzt von MO- Fr…dann nur noch Mo- Do…Freitags frei, weil die Stunden dann erfüllt sind …täglich 5 Stunden aus arbeitsorg. Gründen.- MEINE Frage: wenn Freitag ein Feiertag ist, was dann… volltagskr. bekommen ihn " geschenkt"… ich hab ihn doch schon „rausgearbeitet“ …wie ist die Rechtsprechung dazu?

Hallo!

Formulier das mal allgemein und frag im Arbeitsrechtbrett,
dort sind die richtigen Leute.

Gruß
Stefan

Kommt darauf an :
Wenn in deinem Vertrag vereinbart ist, dass du Mo-Do arbeitest hast du Pech.
Wenn du lt Vertrag Mo-Fr arbeitest und es dir überlassen bleibt, wann du die 20 Std rein arbeitest, müssen dir für so einen Fr 4 Std (= 1/5 der Wochenarbeitszeit) gutgeschrieben werden.
Bedenke für Fall eins : An allen anderen Feiertagen sparst du dir dafür gleich 1/4 der Wochenarbeitszeit, bekommst also immer eine Stunde „geschenkt“ !

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