Moin auch,
Arbeitnehmer AN hat seinen Dienstsitz in Deutschland. Er arbeitet auf einem Projekt, dass über die niederländische Tochter seines AG abläuft. Für dieses Projekt arbeitet AN mal im Dienstsitz, mal in Holland,mal in England. Im Rahmen dieses Projektes soll AN für eine Woche nach England. In dieser Woche liegt ein deutscher Feiertag, der in England kein Feiertag ist. Muss AN an diesem Tag in England arbeiten oder nicht?
Frage 2: Wenn AN nicht an diesem Tag in England arbeiten muss, kann er dann verpflichtet werden, trotzdem den Tag in England zu verbringen oder darf er am Vorabend nach D fliegen und am nächsten Arbeitstag (also dem übernächsten Kalendertag) zurück nach England?
Ralph