Hallo,
wie steht es um die Feiertage wie Fronleichnahm, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz z.B. in Bayern hat und per Home-Office für eine Firma mit Sitz in einem Bundesland arbeitet, in dem es diesen Feiertag nicht gibt?
Darf der Arbeitnehmer, da sein Lebensmittelpunkt im Feiertags-Bayern liegt, an diesem Tag der Arbeit fern bleiben oder muss er zur Arbeit kommen, weil der Sitz der Firma hier massgeblich ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus