Feiertage im Home-Office

Hallo,

wie steht es um die Feiertage wie Fronleichnahm, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz z.B. in Bayern hat und per Home-Office für eine Firma mit Sitz in einem Bundesland arbeitet, in dem es diesen Feiertag nicht gibt?

Darf der Arbeitnehmer, da sein Lebensmittelpunkt im Feiertags-Bayern liegt, an diesem Tag der Arbeit fern bleiben oder muss er zur Arbeit kommen, weil der Sitz der Firma hier massgeblich ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus

Was steht im Arbeitsvertrag?

Nichts bezüglich von Feiertagen. Dass Mitarbeiter vom HomeOffice in einem anderen (und weit entfernten) Bundesland aus arbeiten werden, ist so bisher nicht vorgekommen.

Hallo,

was ist denn im Arbeitsvertrag als Arbeitsort angegeben? Hat der MA ein Büro beim AG?

Letztendlich gilt hier sogenanntes interlokales Feiertagsrecht:

http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2011/04/2…

Gruss HighQ