Feiertage in den Bundesländern

Hallo,

Angestellter A nimmt eine Beschäftigung in einer Firma auf, die ihren Sitz in München hat. A wohnt/lebt aber in Stuttgart und kann/will/muss nicht umziehen, weil sein Arbeitgeber ihm erlaubt die Tätigkeit vom Homeoffice zu erledigen.

Somit gelten für Angestellen A die Feiertage in BW und nicht die in Bayern - ist das korrekt? D.h. wenn in Bayern Feiertag ist und in BW nicht, dann hat der zu arbeiten?

GRüße

Hallo,

Somit gelten für Angestellen A die Feiertage in BW und nicht
die in Bayern - ist das korrekt?

Ja, ist korrekt.

D.h. wenn in Bayern Feiertag
ist und in BW nicht, dann hat der zu arbeiten?

Richtig.

MfG

Danke owt.
hier steht nichts…