Hallo,
Angestellter A nimmt eine Beschäftigung in einer Firma auf, die ihren Sitz in München hat. A wohnt/lebt aber in Stuttgart und kann/will/muss nicht umziehen, weil sein Arbeitgeber ihm erlaubt die Tätigkeit vom Homeoffice zu erledigen.
Somit gelten für Angestellen A die Feiertage in BW und nicht die in Bayern - ist das korrekt? D.h. wenn in Bayern Feiertag ist und in BW nicht, dann hat der zu arbeiten?
GRüße