Feiertage - Territorialprinzip und Lehrgang

Wir schicken Mitarbeiter auf einen 14wöchigen Lehrgang nach NRW. NRW hat mit Fronleichnam einen Feiertag, den es hier in Bremen nicht gibt. Bei Feiertage gilt das Territorialprinzip. Ist bei diesem Lehrgang der Arbeitsort trotzdem noch Bremen? Gilt der Feiertag für sie nicht?