Hallo Wissende,
ich habe als Arbeitgeber(!) folgende Frage:
Meine Kunden verlangen zum Teil, dass ein Mitarbeiter von mir bei ihnen vor Ort tätig wird. Dies kann zum einen über einen Werkvertrag, zum anderen über Arbeitnehmerüberlassung geschehen. Zeiträume sind ca. 4-8 Wochen pro Einsatz. Ich unterliege nicht der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, da es derzeit nur seltene Ausnahmesituationen sind und nicht der eigentliche Geschäftsinhalt.
Gibt es arbeitsrechtliche oder versicherungstechnische (Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft) Probleme, wenn bei mir vor Ort ein Feiertag ist, aber beim Kunden keiner, d.h. mein Mitarbeiter arbeitet, obwohl an seinem Hauptdienstsitz gefeiert wird?
Ich bedanke mich für die Antworten!
Grüße
Jürgen
Hallo Wissende,
Hallo, Fragender.
Gibt es arbeitsrechtliche oder versicherungstechnische
(Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft) Probleme, wenn bei
mir vor Ort ein Feiertag ist, aber beim Kunden keiner, d.h.
mein Mitarbeiter arbeitet, obwohl an seinem Hauptdienstsitz
gefeiert wird?
Meines Wissens gilt für die Ermittlung „Feiertag/nicht Feiertag“ der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Als Grenzhesse habe ich relativ viele Kollegen, die aus Niedersachsen bzw. NRW kommen. Die Niedersachsen bleiben am Niedersachsen-Arbeitstag Fronleichnam zu Hause, die NRW’ler schaffen am NRW-Feiertag Allerheiligen - alldieweil die Betriebsstätte in Hessen liegt, wo Fronleichnam ein Feiertag ist und Allerheiligen eben nicht.
Gruß kw
Hallo kw,
Meines Wissens gilt für die Ermittlung „Feiertag/nicht
Feiertag“ der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
Als Grenzhesse habe ich relativ viele Kollegen, die aus
Niedersachsen bzw. NRW kommen. Die Niedersachsen bleiben am
Niedersachsen-Arbeitstag Fronleichnam zu Hause, die NRW’ler
schaffen am NRW-Feiertag Allerheiligen - alldieweil die
Betriebsstätte in Hessen liegt, wo Fronleichnam ein
Feiertag ist und Allerheiligen eben nicht.
Danke erstmal!
Du hast unbewusst den Nagel auf den Kopf getroffen:smile: Es geht nämlich genau um die Allerheiligenkombination NRW/Hessen…
Mein Problem ist, dass ja mein MA eigentlich in NRW arbeitet (ist ja mein Firmensitz). Ich habe ihn jetzt für vier Wochen nach Hessen „ausgeliehen“: Gilt das jetzt schon offiziell als Wechsel des „Mittelpunkts“? Oder kann mir da jemand einen Strick draus drehen von wegen Feiertagsarbeit?
Grüße
Jürgen