Feiertagsarbeit

Hi, Leute,

In meinem Vertrag steht folgendes:

Der Mitarbeiter verpflichtet sich zur Leistung von Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen der tariflichen Bestimmung.

Nun sieht das in der Firma so aus das NICHT alle Mitarbeiter zwingend an allen Feiertagen geplant werden.

Der Arbeitgeber handhabt das so das er die Mitarbeiter einfach so an Feiertagen plant ohne das er das mit dem Mitarbeiter abspricht.

Er Trägt die Mitarbeiter ohne dessen Wissen einfach in einen Personaleinsatzplan ein und lässt diesen vom Betriebsrat absegnen. Erst danach wird der Plan öffentlich in unserem Arbeitsbereich auf gehangen und der Mitarbeiter weiß ob er an dem Feiertag arbeiten muss oder nicht. Laut Betriebsrat ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet an dem Feiertag seinen Dienst anzutreten. Egal ob er kann oder nicht da im Vertrag drinnen steht das er zur Feiertagsarbeit verpflichtet ist. Erscheint der Mitarbeiter nicht dann hagelt es Abmahnungen.

Meine Frage: Muss die Arbeit an Feiertagen nicht zwingend mit dem Mitarbeiter abgesprochen werden?

Muss ich mir als Mitarbeiter das gefallen lassen?

Für zahlreiche Antworten freue ich mich.

LG Biene

In meinem Vertrag steht folgendes:

Ich muss die FAQ:1129 beachten.

Ach neeeeee, das steht nicht in deinem Vertrag, das steht ja auf der Seite, wo du immer brav „JA“ angeklickt hast, ohne dich dran zu halten.

Also - zum zweiten mal - du MUSST die FAQ:1129 beachten.
Wir DÜRFEN sonst keine Antwort geben.

Einen Versuch hast du noch…