Feiertagsarbeit

Liebe/-r Experte/-in,
hallo,ich habe mal eine Frage zu Arbeit am Feiertag.

Erstmal zur Info wird bei uns im Schichtarbeit gearbeitet.Das heißt von Sonntag abend 22.00Uhr bis Samstag abend 22.00Uhr.Sonntag morgen und mittag ist nicht besetzt außer Handwerker.

Am Anfang des Jahres wurde für jeden Mitarbeiter ein Schichtenplan erstellt.Einbezogen wurden hier auch der 1.Mai Himmelfahrt und 3.Oktober als Produktionstage.
Jetzt war es so,das am 1.Mai nicht gearbeitet wurde.Die Leute die laut Schichtplan frei hatten ist ja klar betrifft es so oder so nicht.Die Mitarbeiter die den Samstag früh und Mittagschicht hatten sollen jetzt einen Tag Urlaub nehmen.Die Zulagen werden gezahlt,müssen nur eben versteuert werden.Ist das so richtig oder muß man da kein Urlaub nehmem?Dann würden dann natürlich auch die Zuschläge nicht gezahlt werden,was auch klar ist.Schön wäre es wenn man das anhand von einem § nachlesen könnte.Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden.

Besten Dank schon mal im vorraus

Dominik Witte

Sieh doch bitte mal in eurem Tarivvertrag. Da ist das üblicherweise geregelt. Oder rufe euren Gewerkschaftssekretär an. Euer Betriebsrat, sofern vorhanden, hat ein Mitbestimmungrecht bei Bginn und Ende der Arbeitszeit. Weis er was davon? Auch Dienst-(Schichtpläne) müssen erst vom BR-Gremium genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden.
ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo,

da Du unter „Betriebsverfassungsgesetz“ suchst,
ist die Frage, ob es in dem Betrieb einen BR gibt.

&Tschüß
Wolfgang

Ja gibt es.Da wurde ich jetzt auch neu reingewählt,wie fast alle von uns.Wir sind uns da jetzt nicht so sicher

Ja gibt es.Da wurde ich jetzt auch neu reingewählt,wie fast
alle von uns.Wir sind uns da jetzt nicht so sicher

Hallo,

dann unterliegt doch die ganze Schichtplanung sowieso der Mitbestimmung des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Hat der BR denn der Absage zugestimmt ? Falls Nein, besteht allein schon deswegen Vergütungsanspruch für die Betroffenen.

&Tschüß
Wolfgang