Feiertagsarbeit und der dafür gezahlte lohn

Hallo ich bin als Servicefahrer tätig bei einem lohn von 1700 euro brutto und einem stundenlohn von 9.80 euro.Jetzt zu meiner frage ich habe den 25,12,12 8 stunden gearbeitet den dezember hatte ich auch noch 8 überstunden jetzt hat mir mein arbeitgeber folgendes bezahlt die 8 std am feietag und die überstunden 8 zusammen also 16 std mit faktor 9.80 euro =156,80 euro dazu einen feiertagszuschlag auf die 8 gearbeiteten stunden am feiertag von 25% macht bei einem stundenlohn von 9.80 euro=19.60 euro zusammen macht das

156,80
19,60
1,700,00
_________
1876,40 brutto

das kann doch nicht alles sein was ich für die 8stunden am feiertag bezahlt bekomme oder?über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen danke schonmal im vorraus

Hallo,

erstmal sollte geklärt werden ob ihr bzw. du organisiert bist. Das heißt, ob für dich ein Tarifvertrag greift. Bist du und dein Arbeitgeber tarifgebunden? Dann muß der Feiertagszuschlag angewendet werden der im Tarifvertrag steht, wo mir allerdings 25% für den Feiertag schon etwas sehr wenig vorkommt.

Wenn du nicht tarifgebunden bist, wovon ich ausgehe, muß ich dir leider mitteilen, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass es auf Sonn- und Feiertagsarbeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05). Das sind freiwillge Leistungen des Arbeitsgebers, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder Tairfvertrag geregelt ist.

Aber nach §11 Arbeitszeitgesetz, Absatz 3, Satz 1 & 2 gilt folgendes:
-Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
-Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

„Normalerweise“ sind aber die gängisten Zulagen:
Nachtarbeit 23%
Sonntagsarbeit 26%
Feiertagsarbeit 100%

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Gruß

Hi!

Wenn Du Dich an das halten würdest, was Du auf der Vorschaltseite bestätigt hast, bekämst Du auch eine brauchbare Antwort und nicht solch einen halbseidenen Mist, der hier schon steht.

VG
Guido

P.S. Es gibt in einem Wiisensforum nicht schlimmeres als Halbwissen

Hi!

Das heißt, ob für dich ein Tarifvertrag greift. Bist du und
dein Arbeitgeber tarifgebunden?

Und das ist für Dich die einzige Möglichkeit, damit ein Tarifvertrag Anwendung findet?

Dann muß der Feiertagszuschlag
angewendet werden der im Tarifvertrag steht,

Wer hat Dir erzählt, dass in allen ca. 50.000 MTV dieses Landes Feiertagszuschläge vereinbart sind.

wo mir allerdings
25% für den Feiertag schon etwas sehr wenig vorkommt.

Es sind ja auch keine 25 % sondern 125 %!

Das sind freiwillge Leistungen des
Arbeitsgebers, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder
Tairfvertrag geregelt ist.

Und das sind für Dich die einzigen Möglichkeiten zur verpflichtenden Zahlung von Zuschlägen?

Aber nach §11 Arbeitszeitgesetz, Absatz 3, Satz 1 & 2 gilt
folgendes:
-Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen
einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu
gewähren ist.
-Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden
Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben,
der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden
Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Was Du vergessen hast:
Dieser Ruhetag kann ebensogut auf einen einen ohnehin freien Werktag (oft Samstag) fallen, und die Wochenfristen greifen auch im vorhinein.

„Normalerweise“ sind aber die gängisten Zulagen:
Nachtarbeit 23%
Sonntagsarbeit 26%
Feiertagsarbeit 100%

Aha.
Mal abgesehen davon, dass bei dem, was Du als normal zum Thema Nachtarbeit schreibst, die Rechtsprechung schon mal völlig anderer Auffassung war, ist es schon ein ganz schöner Blödsinn, den Du hier zum besten gibst.

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.

Ganz sicher nicht.

Gruß
Guido