Feiertagsarbeit

Hi Leute,

angenommen man arbeitet nicht am Dienstsitz (ich glaube das heisst dann Abordnung) und es ist am Dienstsitz Feiertag, am Einsatzort aber nicht.

Bekommt man dann einen Feiertagszuschlag gezahlt oder nicht?

Danke.

Gruss
Steffen

hallo,

nein.

Du bekommst keinen
Feiertagszuschlag.

cu
alex

Hi,

danke für die superschnelle Antwort, kann ich das auch irgendwo nachlesen?

Gruss
Steffen
*Bei dem am 06.01. wieder der nächste Nicht-Feiertag ansteht*

Moin,

Du bekommst keinen
Feiertagszuschlag.

Wäre das dann nicht ein Freibrief für deutschlandweit tätige Firmen? Wenn in einem Bundesland Feiertag ist, ordne ich die Belegschaft der dortigen Filialen für einen Tag in Filialen ab, in deren Bundesland kein Feiertag ist und lasse dort fröhlich weiterarbeiten…

Gruß
Stefan

Hallo

angenommen man arbeitet nicht am Dienstsitz (ich glaube das
heisst dann Abordnung) und es ist am Dienstsitz Feiertag, am
Einsatzort aber nicht.

Bekommt man dann einen Feiertagszuschlag gezahlt oder nicht?

Ist vertraglich (AV, TV BetrV) denn etwas dazu vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Hi,

es ist halt ein Feiertagszuschlag vereinbart, die Frage ist nur ob der gezahlt werden muss, wenn am Einsatzort kein Feiertag war.

Die gesetzl. Regelung ist meines Wissens so, daß der Feiertagskalender des Dienstsitzes gilt, d.h. ich habe Anspruch auf den Feiertag. Daher denke ich eigentlich, daß der Zuschlag gezahlt werden müsste.

Gruss
Steffen

Hallo

es ist halt ein Feiertagszuschlag vereinbart, die Frage ist
nur ob der gezahlt werden muss, wenn am Einsatzort kein
Feiertag war.

Damit beantwortest Du aber meine Frage nicht.

Die gesetzl. Regelung ist meines Wissens so, daß der
Feiertagskalender des Dienstsitzes gilt, d.h. ich habe
Anspruch auf den Feiertag. Daher denke ich eigentlich, daß der
Zuschlag gezahlt werden müsste.

Nein, das denkst Du falsch. Dies wäre nur der Fall, wenn ihr vertraglich (AV, TV, BetrV) vereinbart habt, daß die Feiertage am Dienstsitz einen solchen Anspruch auslösen.

Gruß,
LeoLo