Feiertagsgesetze

Hallo zusammen,

bei einer ersten Sichtung im Netz erhielt ich den Eindruck, als gäbe es nur Landesfeiertagsgesetze und kein entsprechendes Bundesgesetz. Damit gewänne die Floskel "bundeseinheitliche Feiertage dann doch ein ganz anderes Gewicht, weil dann eben ein Feiertag in allen Bundesländern von den Bundesländern zum Feiertag erhoben werden muß. Ich war bisher immer davon ausgegangen, daß die Feiertage vom Bund für alle Länder bestimmt werden, und wer mehr oder weniger Feiertage wollte, muß das in einem separaten Gesetz regeln.

Anscheindend lag ich da immer falsch, oder wie oder was?

Gruß
Christian

Hi Christian,

Feiertage gehören mit zur Kulturhoheit der Bundesländer. Da sie aber gleichzeitig kulturelle Identitätsmerkmale des Verfassungsstaates sind, erhalten sie einen prinzipiellen Schutz durch das Grundgesetz in der Form von Feiertagsgarantien.
Tatsächlich ist es so, dass die meisten Feiertage von allen Bundesländern installiert worden sind. Es gibt aber auch Ausnahmen. So gilt der Dreikönigstag in einigen Ländern als gesetzlicher Feiertag, in anderen nicht. Der Buß-und Bettag wurde in vielen Ländern gestrichen, aber z.B. in Sachsen gilt er weiterhin als gesetzlicher Feiertag.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

danke für die Bestätigung meiner Vermutung. Nun müssen wir also nur noch warten, bis der ein oder andere Feiertag in irgendeinem Bundesland abgeschafft wird, und schon sind Telekom und Co. an selbigem nicht mehr an den Feiertagstarif gebunden. :wink:

Gruß
Christian

Hi Christian,

ein Feiertag ist eben ein Wirtschaftsfaktor.

Gruß,
Francesco